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Edition
beÿwesent des herrn praelaten selbst oder deßen nachgesezten geistlichen
herrn oberkheller (auf welchen er dann anstatt des herrn praelaten seinen
respect zuehaben schuldig unnd an deßen abwesenhait ainiche handlung
fürnemben solt) und kheines wegs in seinem hauß ein- undt fürgenomben
werden, auch solches alles in gehaimb und verschwigen gehalten werden.
Ingleichem soll er auch ainiges grundt- oder zehet buech (es beschehe dann
mit bewilligung des herrn praelaten oder oberkhellers ) in sein hauß tragen
laßen, alle acta seiner handlungen sollten täglich prothocoliert undt ein
sonders prothocol und registratur darüber gehalten werden, wie auch nit
weniger alle erlegte waisengelter , völligkhaiten oder herrn gföll und waß
umb ausstendigen zehet und perckhrecht bezalt wierdt (so ein oberkheller
allezeit einzunemben undt monatlichen dem herrn praelathen zuverraitten
hatt), soll er, nach erlegung alßbalt in das gföllbuech einschreiben, die je-
nigen erleger darumben richtig quittiern und so woll in den zehetbüechern
alß remanenzen fierzuschreiben in khein vergessenhait stellen, damit weder
dem gottshauß noch jemandt andern zue khurz beschehen meg. Ebenmessig
soll auch mit denen hinauß gebenden waisen geltern (welches allezeit durch
ein oberkheller , so der gleichen gelter in seiner verwahrung hat, beschehen
soll), ain solche ordtnung gehalten, das das gottshauß mit landtsbreüchigen
verzicht quittungen versichert undt auch wann solche gelter erlegt, umb
guetter nachrichtung willen in dem waisenbuech aindtweder durch herrn
oberkheller selbst oder ime grundtschreiber selbst beÿgeschriben werden.
Item, so auch abwesent des herrn praelathen und oberkhellers schwäre
handlungs sachen fürfillen, soll grundtschreiber neben herrn dechant oder
ein andern geistlichen, auch inn alweg herrn hofmaister alß obristen officier
(auf welchen er ohne das seinen respect zuehaben schuldig) darumben zue
rath nemben, damit er ime seinen verstandt und wisenhait nacht guette
assistenz laisten und dem gottshauß iechtes praejudicierlichs entstehet undt
vergeben werdt.
[§ 4]
Viertten soll er täglich vormittag, alß balt die großglockhen geleit und umb
ein uhr nach mittag von dem herrn oberkheller die schließl zue der obern
cammer durch den remanenzer oder obristen schreiber abfordern laßen,
neben beriertem remanenzer und andern canzleÿ schreibern auf die ober a
cammer gehen undt hat vormittag an fleischtägen biß auf zehend uhr, an
fastägen aber auf 11 uhr und nach dem eßen, wann die pötglockhen umb
1 uhr geleit wiert, biß auf 4 uhr deß gotshauß geschäfft zue handlen, waß
er nun unter solcher zeit mit denen erscheinenten partheÿen (doch allzeit
beÿwesent aines herrn oberkhellers ) zuehandlen, solt alles mit glimpf undt
beschaidenhait beschehen.
a über der Zeile ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848