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Edition
erlaubnus, wie dann dieselbigen nach vollenten außleütgeben sovil müglich
zubezallung irer ausstendigen zehent undt perckhrecht gehalten werden
sollen.
[§ 8]
Achten alle außgefertigte undt veränderte gewöhrn , in gleichem die er-
öffneten undt ratificierten testamenta und sipschafft weißungen , welche
alzeit beÿwesent des herrn praelathen selbst b oder aines herrn oberkhell-
ners fürgenomben solten, alßdann fürderlich durch den dritten oder ainen
andern saubern corecten schreiber in die lang gwöhr und testament buech
eingeschriben, volgundts durch ihne grundtschreiber vleissig collationiert
undt alßdann der jenigen namben, so gwöhr empfangen, selbst mit aigner
handtschrifft in die perckh-, dienst-, versäz- und khurz gwöhr-büecher ein-
zaichnet, auch auf die darzue gehörigen instrumenta unnd certificationes,
der tag und jahr der außferttigung geschriben und zue dem monath puschen
gepunden werden.
[§ 9]
Neunden, järlich vor lesenszeit , solten auß dem gefehlbuch allen den jenigen
in den dienst- und zinßbüchern die jar fürgeschriben werden, so weit sie
solche bezalt.
[§ 10]
Zehenten, so ist auch aines grundtschreibers ambt , das er, wo nit monatlich,
doch alle zweÿ monath, mit des gotshauß weinkheller und perckhmaister , so
wohl alhie zue Closterneüburg , alß allen umbligenden dörffern in den wein-
gartt gebüerg alle reüten, so dem gottshauß mit zehent oder perckhrecht
unndt grundtdienst unterworffen seint, bereithe und abgehe, derselben
weingartten inhaber, wie sie nachein ander gelegen und wie auch dieselben
in bau sein, ordentlich beschreiben und die thails in abödung khomben,
sich mit dem weinkheller und perckhmaister unterreden, wie und durch
waß mitl solche wider aufzubringen sein mächt. Alß dann soll er selbige
beschreibung gegen den grundtbüchern halten und sehen, waß ÿedweder
umb sein inhabenden grundt für ein recht hat. Ist es sach, daß ain oder
der ander inhaber umb sein grundt durch genuegsambe und nottwendige
instrumenta sein recht nit genugsamb probiern, so solt solcher grundt nach
gelegenhait der sachen zu dem gotshauß eingezogen, durch die ordentlichen
geschwornen fierer geschäzt und volgundts dem gotshauß undt den jenigen
zum besten, so vormalß sein recht darumben gehabt undt etwo in zehent
und perckhrecht ein namhaffte summa verbleiben möcht, ainem gewißen
zahler und fleißigen pauman, mit vorwißen herrn oberkhellers verkhaufft
und das gelt auf die ober cammer zu des herrn oberkhellers handen erlegt
werden (doch ehe und zuvor solches zue werkh gestelt) solt grundtschreiber
b aufgrund eines Wasserflecks nicht sicher lesbar
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848