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							5. Die Oberkammer
zuverandtwortten, zu ihrer erleüterung hinauß geben, damit denen gottshe-
üsern ichtes vergeben undt entzogen werden möge.
[§ 19]
Neündzehenten, item so soll grundtschreiber ebenmessig undt järlichen vor
Laurenzÿ wegen aufnemb- und bestallung der hietter in die weingartten
am Nußperg , Grinzing , Sivering , Sallmanstorff , Täbling , Ottakhrin undt
Maÿrling auch in khein vergessenhait stellen, dem herrn praelathen oder
herrn oberkheller anzumahnen, damit solche hüetter in des herrn praelaten
behaußung zu Wien oder ober cammer alhie auf ein gewißen tag und stundt
neben ihren bürgen undt perckhmaistern beschiden khönnen werden. Da
nun der herr praelath , herr oberkheller oder ein anderer geistlicher beÿ
solcher aufnembung selbst nit sein khünnen, solt sich derowegen grundt-
schreiber in den alten hüetter registern mit mehrerm ersehen, wie undt was
gestalt sich berierte hüetter zuverhalten und inen für ein jurament fierzu-
halten ist, auf das nun dem gottshauß, deßen alt herkhommen, freÿhaiten
und perchdätungen , auch fort ohn ruhbiglichen erhalten werden mögen,
alß hat grundtschreiber beÿ solcher aufnembung sonnderlich dahin zu ge-
denckhen, das er ainichen und verbiergten und angenombenen hüetter ,
deßen bürgen oder perckhmaistern auf der herrn von Wien begehrn, auf ihr
rathauß stellen sollte, sondern ihne den hüettern solches jederzeit beÿ hoher
straff verbieten und undersagen woll.
[§ 20]
Zwainzigisten, dieweil aber nicht alle zuefallent sachen, so ainem grundt-
schreiber deß gottshauß notturfft nach zuehandlen gebieren, in schrifft ge-
stelt werden khan, so soll er demnach, nach gelegenhait der sachen, die not-
turfft selbst mehrers bedenckhen und handlen, wie er sich dan derentwegen
gegen dem herrn zue reversiern hat. Dagegen sollen im neben vorgeseztenn
canzleÿ taxen 60 fl besoldung , auch in brodt , wein undt andern für ine, sein
weib, diern und pueben erfolgen, wie es mit den vorigen grundtschreibern
gehalten worden. Der herr praelath behelt ihme auch bevor, dieße instruction
zu hmindern [und]h zumehren undt nach gestalt der sachen zuverändern,
iwie es die gelegenhait jederzeit geben wierdt. Wo esi sich aber begeb, das
sich gnuegsamb ursachen zuetruegen und das der herr praelath ine Johan
Päminger zue solchem dienst nit lenger gebrauchen, sonndern verändern
wolt, oder er lenger zue diehnen nit willens währ, so werden ime ihr g(naden)
ain quattember vor außgang deß jars oder er Päminger desselben gleichen
aufsagen. Zu uhrkhundt ist diße instruction mit obgemelts herrn praela-
ten clainer praelatur insigl undt gewöhnlichen underschribnen handtschrifft
verferttigt undt mehr berüertem Johan Päminger angehendigt worden.
h –h aufgrund eines Wasserflecks nicht sicher lesbar
i –i aufgrund eines Wasserflecks nicht sicher lesbar
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
-  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
-  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
- 8. Das Kammeramt 404
-  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
 
-  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848