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							5. Die Oberkammer
[§ 2]
Anderten soll ein d grundtschreiber vor allen dingen nit allein die grundtbüe-
cher zuhandlen wißen , sondern auch aller desß gottshauß auf der ober cam-
mer verhandenen grundtbüechern in gutter bekhantnuß und wissenschafft
haben, auß denselben beÿ seinem aÿdt , mit welchem er dem gottshauß un-
derworffen ist, weder andern grundtherrn noch jemant andern und khainem
menschen nichts vertrauen, noch sÿe dieselben sechen oder lösen lassen,
damit in handlungen alß dan nit etwan dem gotsshauß iechtwaß vergeben
werde.
[§ 3]
Dritten sollen durch ein e grundtschreibern alle verträg -, khauff- , sipschafft-
und testaments handlungen, wie auch gewöhrs förttigung , einnemung der
waisengelter , zahlung, zehet und perckhrecht f alle zeit auf der ober cam-
mer in beÿwesen gdes herrn praelathen selbst oder dessen nachgesezteng
geistlichen herrn oberkhellers (auf welchen er dann anstatt des herrn prae-
laten seinen respect zuhaben schuldig und an dessen abwesenheit ainiche
handlung fürnemmen solle) und khaines weegs in seinem hauß ein- und
fürgenommen werden, auch solches alles in gehaimb und verschwigen ge-
halten werden. Ingleichen soll er auch ainiges grundt- oder zehetbuech (es
beschehe dan mit verwilligung des h herrn praelathen oder oberkhellers )
in sein hauß tragen lassen, alle acta seiner handlungen sollten täglich
prothocoliert und ain sonders prothocol und registratur darÿber gehalten
werden, wie auch nit weniger alle erlegte waisengelter , völligkheiten, al-
ler herrn gföhl und waß umb ausstendigen zehent und perckhrecht bezalt
würdt i(so ein oberkheller allezeit einzunemmen und monathlichen dem
herrn praelathen zuverraithen hat)i, jsoll erj, nach erlegung alßbalt in das
geföhlbuech einschreiben k, die jenigen erleger darumben richtig quittiern l
und so wohl in denn zehetbüechern alß remanenzen fürzuschreiben m nin
d A ′: er
e A ′: ihme
f folgt in A ′: da jedoch allein in denen dorffschafften diß seiths der Donau undt Enzer-
storff enthalb der Donau zuverstehen (außgenohmen deß azenbruggerischen grundt-
buech ); in A ′ am linken Rand ergänzt und gestrichen: diserseiths der Donau undt
von allen grundtholden undt unterthanen (ausser der herrschafft Azenbrukh grundt-
buech ), diser undt jenseihts der Donau , Langen Enzerstorff
g –g in A ′ gestrichen, stattdessen eingefügt: eines
h folgt in A ′: gnedigen
i –i in A ′ gestrichen, stattdessen: soll er darob sein,
j –j A ′: daß
k A ′: eingeschriben
l A ′: quittiert
m A ′: fürgeschriben werde
n –n in A ′ gestrichen, gestelt über der Zeile ergänzt und gestrichen
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
-  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
-  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
- 8. Das Kammeramt 404
-  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
 
-  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848