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							Edition
khein vergessenhait stellenn, damit weder dem gottshauß noch jemandt
andern zu khurz beschechen mög. Ebenmessig soll auch mit dennen hinauß
gebenden waisengeltern (welches allzeit durch ain oberkheller , so derglei-
chen gelter in seiner verwahrung hat, beschechen solle), ain solche ordnung
gehalten, daß daß gottshauß mit landtsgebreichigen verzicht quittungen
versichert und auch wan solche gelter erlegt, umb gueter nachricht wil-
len in dem waisenbuech aintweder o durch pherrn oberkheller selbst oderp
ihme grundtschreiber beÿgeschriben werden. Item, so auch abwesen desß
herrn praelaten und oberkhellers schwär handlungs sachen fürfillen q, soll
grundtschreiber neben herrn dechant oder einen andern geistlichen, auch in
alweg herrn hofmaister alß obristen officier (auf welchen er ohne daß seinen
respect zuhaben schuldig) darumben zu rath nemmen, damit er ihme seinen
verstandt und wissenschaff nach guette assistenz laiste und dem gottshauß
nichts praejudicierlichs entstehe oder sonsten icht waß möchte vergeben
werdt.
[§ 4]
Viertten soll er vormittag täglich, rsobalt die grosß glockhen geleithr und
umb ain uhr nachmittag von dem herrn oberkheller die schlüsßl zu der ober
cammer durch sden remanenzer oder obristen schreiber abfordern lassens,
neben berürten t remanenzer und andern canzleÿ schreibern auf die ober-
cammer gehen und hat vormittag uan fleischtägenubiß auf vzehent uhrv, wan
fastägen aber aufw aÿlf uhr und nach xdem essen, wann die pettglockhenx
umb y ain uhr geleith würdt, biß auf vier uhr desß gottshauß geschefft
zuhandlen, waß er nun unnder solcher zeit mit dennen erscheinenden par-
theÿen ( z doch allzeitz in beÿwesen aines herrn oberkhellers ) zuhandlen,
solle alleß mit glimpf und beschaidenhait beschechen.
[§ 5]
Fünfften seindt ihme remanenzer und schreiber allein zur schreibung desß
gottshauß geschäfften (sonnst aber in allweg herrn oberkheller , alß der diß
orths des herrn praelathen persohn repraesentiert) underworffen, welche er
o in A ′ gestrichen
p –p in A ′ gestrichen
q folgt in A ′: undt auffschub nicht liden
r –r A ′: nach siben
s –s A ′: einen schreiber abfordern lassen
t in A ′ gestrichen
u –u in A ′ gestrichen
v –v in A ′ gestrichen, über der Zeile acht ergänzt und ebenfalls gestrichen
w –w in A ′ gestrichen
x –x in A ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: mittag
y A ′: von
z –z in A ′ gestrichen
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
-  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
-  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
- 8. Das Kammeramt 404
-  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
 
-  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848