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Edition
llbeÿ aufgeber, visierer oder richter ll jedes mahls vleissige nach forschung ge-
halten mmund unverlengt ain verzaichnuß der verkhauffer begehrt werden,
welchemm nun dem gottshauß in zehet und perckhrecht schuldig, solten die
burger durch den raths dienner alhie und die nachbarn in allen umbligenden
dörffern durch des gottshauß und andern richtern auf daß gottshauß ober
cammer gefordert und gestelt werden. Item soll auch zu Weidling , Höfelein ,
Krizendorff , Sifering , Sallmanstorf , Töbling , Heillingstatt und Khalbmperg
khein richter leitgeben lassen, er habe dann zuvor von dem herrn oberk-
heller erlaubnuß, wie dan dieselbigen nach vollenten außleithgeben sovil
möglich zu bezahlung ihrer ausstendigen zehent und perckhrecht gehalten
werden sollen.
[§ 8]
Achten alle außgeförttigte und veränderte gewöhrn , ingleichem die eröff-
net und ratificierte testamenta und sipschafft weißungen , nnwelche allzeit
beÿwesen des herrn praelathen selbst odernn aines herrn oberkhellers mües-
sen fürgenommen werden, sollen fürderlich durch ooden drütten pp oderoo
einen andern qq saubern correcten schreiber in die lang gewöhr und testa-
mentbuech eingeschriben, volgundts durch ihnen grundtschreiber vleisßig
collationirt und alßdann den jenigen nammen, so gewöhr empfanngen, selbst
mit aigener handtschrifft in daß perckh-, diennst-, versaz- und khurz ge-
wöhr-büecher eingezaichnet, auch auf die darzue gehörigen instrumenta
und certificationes, den tag und jahr der außförttigung geschriben und zu
dem monnath puschen gebunden werden.
[§ 9]
Neünten, järlich vor lesens zeit sollen auß dem geföhl buech allen den jeni-
gen in dem dienst- und zinßbiechern die jahr fürgeschriben werden, so weith
sie solche bezahlen.
[§ 10]
rrZehenten, so ist auch aines grundtschreibers ambt , daß er, wo nit monnath-
lich, doch alle zwaÿ monath, mit des gottshauß weinkheller und perckhmais-
ter , sowohl alhie zu Closterneüburg , alß aller umbligenden dörffern in dem
weingartt gebürg alle rieden , so dem gottshauß mit zehent oder perckhrecht
und grundtdiennst underworffen seindt, bereithen und abgehen, desselben
weingartten inhaber, wie sÿe nacheinander gelegen und wie auch dieselben
in pau sein, ordentlich beschreiben und die thails in abödung khommen,
ll –ll in A ′ gestrichen
mm –mm in A ′ gestrichen, stattdessen: werden und welche
nn –nn A ′: welche alzeit in beÿwesen
oo –oo in A ′ gestrichen
pp Lesung wegen der späteren Streichung in A ′ unsicher
qq in A ′ gestrichen
rr der ganze Paragraf in A ′ gestrichen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848