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Edition
dem hofmaister daselbst auf der rändt cammer abzuhandlen und die straffen
berührter hofmaister zuverraitten.
[§ 14]
Vierzechenten, von aufrichtung der verträg solle grundtschreiber die armen
underthonen nit allein mit der tax , sondern auch anderwerts nit begehren zu
undertruckhen oder mit unrechtmessigen auflagen wider altes herkhommen
beschweren, nit weniger der proportion nach von dennen kauffbriefen ein
leidenliches alß von 100 fl für höchsten tax 1 fl und nit mehr einnemmen.
Benebens auch in geringsten nit sich zuundertstehen uu einigen vertrag oder
kauffbrief (welche alle durch ein oberkheller anstatt des herrn praelaten
von grundtobrigkheit wegen müessen verförttigt werden) ausser der ober
cammer hinauß zugeben unnd etwo einem verdenckhlicher weiß mitthaillen
von disen dan ihme die zween und dennen bestelten canzlei schreibern vvfür
ihr biballvv in die püxen allzeit der dritte thail tax gebüren thuet.
[§ 15]
Funfzechenten, ebenmessig von eröff-, ratificier- und einschreibung eines
testaments gebürt ihme grundtschreiber vier und zwanzig khreizer und
dennen schreibern zwelf kreizer, die begerten abschrifften aber solten nach
dem blat taxiert werden, davon ihme zween und dennen schreibern der
dritte thaill tax zuegehört.
[§ 16]
Sechzehenten, item von jedweder gwöhr den grundtstuckhen und persohnen
nach zu rechnen, gebürt dem herrn praelathen jedesmahls achzehen kreizer,
so in daß geföhlbuech eingeschriben und zuverraitten ist und vier kreizer
ihme grundtschreiber für sein thail. Ebenmessig ist in verkhauffung der
behausten grundtstuckhen dem herrn praelaten allzeit von ainem gulden
oder pfundt ain kreizer zuverraitten unnd dem grundtschreiber gebürt von
beeden partheÿen jeder vier kreizer zu sein thail. Gleichermassen ist es auch
mit außförttigung der versäzbrief zuhalten.
[§ 17]
Sibenzehenten, von ainem geferttigten gwöhr außzug gebürt sich zwelf
khreizer tax , davon dem grundtschreiber zween und dennen schreibern auch
der dritte thail gehörig. wwSo offt aber jemandt daß grundtbuech aufschla-
gen und ainer gewöhr , testament , sipschafft unnd dergleichen nachsuechen
last, gebürt dennen schreibern allezeit dreÿ kreizerww. Davon dem grundt-
schreiber zween und den schreibern der dritte thail gehörig. Von solchen
obbesagten taxen hat der remanenzer khain thail. Wann sich aber crida
abhandlung zuetragen, hat er von annschlag und publicirung derselben nach
uu in A ′ gestrichen: zu
vv –vv in A ′ gestrichen
ww –ww in A ′ gestrichen, links neben einer geschwungenen Klammer: valet
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848