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5. Die Oberkammer
sie alle alte ausständt, so remanenzen haben, nit allein fleissig zusammen
tragen und biß zu endt eines jedwedern jahrs abgeraithet, sondern auch alle
außzüg vor dem lesen außschreiben und solche außständt volgendts nach
möglichkheit einbringen.
[§ 7]
Sibentens, so offt unter der burgerschafft unnd umbligenden dörffern wein
oder möst verkhaufft und außgeleithgebt wierdt, solle durch ain remanenzer
jedes mahls fleissige nachforschung gehalten welche nun dem gottshauß
in zehent und pergrecht schuldig, solten die burger durch den rathsdiener
alhie und die nachbahrn in allen umbligenden dörffern durch des gottshauß
und andern richtern auf des gottshauß obercammer gefordert und gestelt
werden. Item soll auch zu Weidling , Höffelein , Kritzendorff , Sivering , Sallm-
anstorf , Töbling , Heillingstatt und Khallenberg khein richter leithgeben
lassen, er habe dan zuvor von dem herrn oberkheller erlaubnus, wie dan
dieselbigen nach vollendten außleithgeben so viel möglich zu bezallung ihrer
ausständigen zehent und pergrecht gehalten werden sollen.
[§ 8]
Achtens alle außgeferttigte und veränderte gewöhrn , ingleichen die eröff-
net und ratificirte testamenta und sipschafft weißungen , welche allzeit in
beÿwesen eines herrn oberkhellers müssen fürgenomben werden, sollen
fürderlich durch einen saubern correcten schreiber in die lang gewöhr und
testamentbuech eingeschriben, volgendts durch ihn grundtschreiber vleissig
collationirt und alßdan den jenigen nahmen, so gewöhr empfangen, selbst
mit aigener handtschrifft in das perg-, dienst-, versatz- und khurtz ge-
wöhr büecher eingezaichnet, auch auf die darzu gehörigen instrumenta und
certificationes, den tag und jahr der außferttigung geschriben und zu den
monnath puschen gebunden werden.
[§ 9]
Neüntens, järlich vor lesens zeit sollen auß dem geföhlbuech allen den je-
nigen in dem dienst- und zinßbüechern die jahr fürgeschriben werden, so
weith sie solche bezallen.
[§ 10]
Zehntens soll umb khein grundtstuckh ainige gwöhr außgeferttigt werden, es
seÿ dan daß zuvor alle ausstendige zehent und pergrecht des vorigen inhabers
(doch so weith allein sich der werth desselben grundtstuckhs erstreckhen
thuet) bezalt, wie auch die nothwendigen instrument von verträgen , testa-
menten , kauffbrieffen , aufsandtungen und was in gleichen fällen vonnöthen,
ohne abgang beÿ dem grundtbuech originaliter oder vidimirter fürgelegt.
[§ 11]
Ailfftens solle grundtschreiber sich in seinen handlungen nit verdächtig oder
partheÿisch machen, auch kheiner partheÿ, weder alhie noch anderwerts
umb bestallung handlen, dardurch dan des gottshauß sachen vernegligirt
und dessen gerechtigkheit vergeben werden mögen, sondern in allen seinen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848