Seite - 346 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 346 -
Text der Seite - 346 -
Edition
dieselben mit vleiß eintragen, hernach drauff jedwederm, so remanenzen
hat oder ville seiner grundtstuckhen solche zuhaben unnd zu specificiern
bedürfftig, den zehet , neben dem gebierlichen perckhrecht unnd grundt-
dienst ordentlich unnd richtig raitten, nit weniger auch das was ainer unnd
der annder, es seÿ mit gelt oder most in abschlag erlegt unnd richtig macht,
davon defalcieren unnd abziehen, volgunts dann dem verblibnen rest in aus-
standt stellen, damit weder dem gottshauß noch denen, so zehet , perchrecht
unnd grundtdienst zuraichen schuldig, nit unrecht beschehe unnd sie sich
derowegen zubeschweren nit ursach haben.
[§ 3]
eZu solcher seiner verrichtung dann zum dritten ist er schuldig unnd ver-
pundten, neben anndern schreiben taglichen unnd allzeit morgens umb
sÿben uhr, wann man die grosse glockhen leitt, unnd nach mittag umb ain
uhr auff die ober cammer zuegehen f.
[§ 4]
gZum viertten solle er remanenzer jehrlichen vor dem lesen dahin bedacht
sein, damit alle schulden außzüg abgeraitter aus den remanenzen mit vleiß
geschriben unnd denen restandten (damit sie desto gewisser im lesen mit
der bezahlung sich gefast zumachen wissen) zeitlichen angehendigt werden.
[§ 5]
hSo erfordert auch zum fünfften sein des remanenzers ambt, das er sein
sonderbahres vleissiges aufsehen habe, wann in der statt alhie oder denen
ubligenden, so iwoln unnterhalb Khalmperg i mit zehets obrigkheit alhero
gehorigen dörffern, alß Höfelein , Krizendorff , Khierling , Kalbmperg und j
Weidling , kNußdorff , Heillingstatt , Grinzing , Töbling , Sivering , Salman-
storff unnd Neustüfft k wein oder most verkhaufft werden, das er von dennen
richtern , alhie aber von denen aufgeber oder visierer ein verzaichnus der
jenigen, so verkhaufft haben, begehre. Welche nun unnder denen burgern in
der statt dem gottshauß zehet unnd perckhrecht schuldig, sollen (auf sein re-
manenzers beÿ der ober cammer anzaigen) durch den alhieigen rathsdiener
altem gebrauch nach erfordert, die in denn dorffschafften aber wohnenten
e in A ′ Marginalie am linken Rand: bleibt
f in A ′ unten ergänzt: und soll ohne vorhero genomene licenz niemahls außbleiben, alwo
er sein ambt mit haltung des zehentbuchs und remanenz oberhalb oder waß ihme
auch sonsten von einem grundtschreiber in des gottshauses geschäfften zuschreiben
vorgeben würdt, alles fleißes zuverichten hat.
g in A ′ Marginalie am linken Rand: bleibt
h in A ′ Marginalie am linken Rand: bleibt
i –i in A ′ gestrichen
j in A ′ über der Zeile ergänzt: und
k –k in A ′ gestrichen
346
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848