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Edition
Neüstüfft weinn oder mösst verkhaufft werden, daß er von denen richtern ,
alhie aber von denen auffgeber oder visierer ein verzaichnus der jenigen, so
verkhaufft haben, begehre. Welche nun under denen burgern in der statt
dem gottshauß zehet und perkhrecht schuldig, sollen (auf sein remanen-
zers beÿ der ober cammer anzaigen) durch den alhieigen rathsdiener altem
gebrauch nach erfordert, die in den dorffschafften aber wohnenten durch
jedes dorffs gesezten richter mit vorher an ihne abgehenden bevelch auf die
obercammer geschofft und zur bezallung gestelt werdten.
[§ 6]
Und dieweilln auch zum sechsten der remanenzer von der canzlei tax , so de-
nen andern schreibern b zuegelassen c wirdet, kheinen theil nit einzunemben
hat, alß wirdt ime von herrn praelathen auß gueten willen und genadt und
damit er desto vleisig- und embsiger seinem dienst abwartte und verrichte
(außer seiner hernachbestimbten d jährlichen besoldung ) für sein biball und
einkhomben bewilligt e, daß, wann sich crida handlungen zuetragen, f er von
anschlag- und publicierung derselben gjedesmals 4 ß von einem testament h
zuständen zu schreiben 1 fl 4 ß und von inventurn , so durch ihne remanen-
zer aufgericht werden, die halbe gebier der von jedem gulden deß vermögens
passierten 3 d für sein tax haben i. Danebens ihme auchg alle kirchen- j und k
gerhabschafft-raittungen l (doch ohne versaumbnus seines diensts m nin denn
dorfschafften o auf diesem landt und allein Enzerstorff unter dem Pisenperg
enthalb der Thonau zuverstehen) pzustellen, schreiben und aufzurichten q,
b folgt gestrichen: völlig
c ergänzt
d am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: nachvolgenden
e folgt gestrichen: und zugelassen
f folgt gestrichen: daß
g –g am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: nach gelegenheit der sachen sein tax
davon haben soll. Item auch
h folgt gestrichen: oder
i folgt gestrichen: solle
j folgt gestrichen: raittungen
k über der Zeile ergänzt
l folgt gestrichen: testamenta , inventarÿ und dergleichen
m folgt gestrichen: dann mit einwilligung des herrn praelathens und herrn oberkhellers
sollen durch ihne (die
n –n über der Zeile ergänzt
o folgt gestrichen: aber nur
p –p am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: gestelt, geschriben und aufgericht,
die tax davon aber von ime leidenlich begert und die underthonen damit wider altes
herkhomben nit beschwert werdten.
q zu über der Zeile ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848