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5. Die Oberkammer
61.
Instruktion für den Remanenzer Friedrich Puchhoff
Klosterneuburg, [spätes 17. Jahrhundert – 1718]
A StAKl, K 448, Nr. 9.
Aufbau: R – P – 8 §§.
Datierung: mithilfe von Nr. 62 und Nr. 63. Im Jahr 1718 war Friedrich Puchhoff bereits
verstorben (Nr. 62, § 9). Ab 1703 war er Registrator (Nr. 63). Ob er vorher oder nachher
Remanenzer war, ist nicht zu klären.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, K 207, Nr 5: Konzept [nach 1651 Juli 1] = Nr. 58 A ′. Zur Datierung siehe
Nr. 58 A ′. Die Ausfertigung der Instruktion für den Remanenzer Georg Kirchstetter
(1627 Oktober 1) (Nr 58 A) wurde revidiert und diente als Konzept für diese Instruk-
tion. B ist hier unberücksichtigt, siehe 58 A ′.
Anmerkung: Es ist ungewöhnlich, dass für B (= Nr. 58 A ′) die Ausfertigung einer Instruk-
tion aus dem Jahr 1627 (Nr. 58 A) revidiert wurde, obwohl mit Nr. 59 (1647) und Nr. 60
(1651 Juli 1) jüngere Vorlagen existiert hätten.
[R]
Instruction vor den remanenzer .
[P]
Instruction
vor deß fürstl(ichen) S(anc)ti Leopoldi stüffts und unser lieben frauen gotts-
hauß zu Closterneüburg bestelten remenanzern Friderich Puechhoff .
[§ 1]
Erstlichen und vor allen dingen solle er dem herrn praelathen mit allen
treuen aidlich underworffen sein, seinem dienst vleisig zu auffnembung des
gottshauß nuzes verrichten, waß ihme von wohlgedachtem herrn praelathen
auch ausserhalb der cammer anbevohlen wüerdet, demselben gehorsambli-
chen nachkhomben.
[§ 2]
Anderten solle er die schulden- unndt remanenzbüecher in gueter ordnung
halten, die fexungen jährlichen auß denen zehetbüechern nemben unndt in
dieselben mit vleiß eintragen, hernach drauff jedweedern, so remanenzen
hat oder ville seiner grundtstuckhen solche zuhaben und zu specificiern be-
dürfftig, den zehet neben den gebüehrlichen perckhrecht und grundtdienst
ordentlich und richtig raitten, nit weniger auch, daß waß ainer und der
ander, es seÿ mit gelt oder most in abschlag erlegt und richtig macht, davon
defalcieren und abziehen, volgents dan den verblibenen rest in ausstandt
stellen, damit weeder dem gottshauß, noch dennen, so zehet , perckhrecht
und grundtdienst zuraichen schuldig, nit unrecht beschehe und sie sich
derowegen zubeschweren nit ursach haben.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848