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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
willigelichen, nämblichen järlich füer sein person, auch seiner hausfrau,
wagenkhnecht , purben, fiechdiern unnd diernl auf alle sechs personen or-
dinarÿ bsöldung zweunndfüerzigckh gulden reinisch, davon soll er, unnser
maÿr , die ehehalten ierer jars besoldung enntrichten unnd bezalln, auch
wochentlich auf die obbemelten personen achtzehen phundt fleisch unnd nit
mer, das soll er auf ainen rabisch nemen unnd denselben rabisch monatlich
zu unnsern handen uberanntwortten, von pfister die notturfft mell oder
traÿdt , wie es die gelegenhait gibt, von khuchl zimbliche fasten speÿß nach
gelegenhait, wie man dise beÿ haus haben khan, holtz , saltz .
[§ 2]
Dargegen soll offternennter maÿr unnd maÿrin ieren diennst , inmassen
wie inen bevolhen unnd verner bevolhen werden, alß nämblich zu feldt
unnd zu dorff mit anpau, ackhern , tunnen, roß , khiefiech , schwein , hennen
unnd annders vermüg ime gegebnen verfertigten inventarÿ der arbaÿt unnd
wartung halben vleissig verrichten unnd auch er unnd sein hausfrau auf
das gsündt , damit es nit müessig gee, auch das die a arbaÿt zu rechter weill
unnd zeit verricht werde unnd das sunst nichts enntwenndt, ir fleissig
aufmerckhen haben. Enntgegen ist er unns alles schmalz , putter , khäß , aÿr ,
millich , millichraumb , spensau unnd alles annders von obbemeltem fiech
benent unnd unbenent zu unnsers gotshaus khuchlmaisters hannden gegen
quittung zuüberanntwortten. Wover aber unnser maÿr von jungen fiechlen
etwas aufziehen vermaint, das soll er mit unnserm vorwissen thain, damit
solches in den inventarÿ eingeleibt müg werden.
[§ 3]
Es soll auch unnser maÿr hinfüeran khünfftig beÿ straf khainen mer, nie-
mandt außgenomen (ausser unnsers vorwissen), weder roß noch gutschi
leihen, wover er solches uberschreittn wuerde unnd wier des erfuern, soll
mit straff gegen ime füerganngen werden. Doch behalten wier unns bevor
solch bstallung jeder zeit zemindern, zumeren oder gar aufzeheben, nach
unnserm wolgefallen. Treulich ungeverlich zu urkhundt geben wier ime
disen bstallbrief mit unnserm pedschadt unnd hanndtschrifft verferttigt,
[E]
der geben ist zu Closterneuburg drÿssigisten tag Juli anno etc. im neunund-
fünffzigisten.
[L.S.]
[Petrus]b propst zu Closter(neuburg)
m.p.
a folgt irrtümlich ein zweites Mal: die
b von der Papiertextur des Siegels verdeckt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848