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Edition
[§ 5]
Nachdeme dem schaffler inhalt seines bestandtbriefs ein gewise anzahl heÿ
und notturfft stro auf die schaff jahrlichen geraicht würdt, hat pfleger auch
sein aufsehen zue haben, daß dem schaffler über die gebür mehrers nit
ervolgt und dem hoff viech dardurch ein abgang veruhrsacht werde. Er solle
auch dem schaffler über die bewilligte anzahl ihme selbst angehörige schaff
und anders viech mehrers zuehalten nit gestatten, auch ihme destwegen
kein gail verkhaufen oder anderwerts verwenden lassen.
[§ 6]
Auf die fenster und thurn soll er acht haben, daß solche durch den windt nit
zerschlagen werden, insonderheit aber allerseits so wol beÿ seinem gesündt
alß im schaffler hoff allezeit auf das feür , aschen und liecht guete achtung
geben lassen, auch das übrige bevorab nachtlich einhaizen winterszeit vlei-
sig verhüeten, damit nit irgents schaden darauß ervolge.
[§ 7]
Er soll auch die notturfft prennholz zue rechter zeit hackhen und zue hauß
bringen lassen, damit die underthanen in ihrer arbeit sonderlich nit verhin-
dert werden, selbige auch sonsten über die gebühr nit tringen und zue jeder
arbeith zeit aber also zum vleiß antreiben, auf daß speiß und broth, so ihnen
von alters hero beÿ der herrschafft geraicht wirdt, nit überflüssig gegeben,
sondern jede arbeit von denselben fürderlich und schleinig verricht werde.
[§ 8]
Mit dem gesündt wirdt er auch mit der cost und underhalt ain solche be-
schaidenhait zue halten wissen, daß ihnen gleichwol die notturfft geraicht,
wochentlich dreÿmahl, alß Sontag, Erchtag und Pfüngstag mit fleisch ge-
speist, wobeÿ aber pfleger dahin gedacht sein soll, daß nit alles vom fleisch-
hackher genomben, sondern mit schlachtung des alten viechs selbige mehrer
theils möge außgehalten werden. Er pfleger solle aber auch für sich selbst
kein überflissige zehrung fiehren und beschwerliche gastung und mahlzei-
ten sich enthalten. Ingleichn bin dem schloßb kein aigenthumbliches viech c
hallten.
[§ 9]
Unnd nachdeme das gotshauß beÿ etlich beißhero müßrathenen jahren die
notturfft der körner nit haben khennen, sondern selbst in gar theüren werth
viel erkhauffen müßen, alß solle ihme pfleger hiemit ernstlich eingestellt
unnd verbotten sein, das wenigiste auß seiner pfleg unnd würthschafft ohne
unser wissen unnd willen zue verkhaufen, ddeßgleichen auch kein heü e,
b –b mittels Positionszeichen am linken Rand ergänzt
c folgt ein getilgtes Wort
d –d mittels Positionszeichen am linken Rand ergänzt
e folgt ein getilgtes Wort
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848