Seite - 383 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 383 -
Text der Seite - 383 -
7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
viech unnd thung , welchen man zue der herrschafft aigen thumblichen äck-
her und weingarten f nuzlich gebrauchen solld. Da er aber zue nothwendigen
außgaben gelt bedürfftig, soll ihme auf sein anzaigen unnd begehren die
notturfft verschafft oder andre gelts mitel nach gelegenheit der zeit an die
handt gegeben werden.
[§ 10]
Dann solle beÿ abmessung der körner alzeit der richter zue gegen sein und
von ihme des ganzen jahr empfangs dem pfleger ein geferttigte specification
eingehendigt, solche auch hernach der raittung beÿgelegt werden.
[§ 11]
Item soll in des pflegers raittung eines jeden dienstpothen zeit unnd tag,
wann er aufgenomben worden und was sein gedingter jahr lohn ist, benennt
werden, damit man wissen möge, was man jedem schuldig verbleib, sich auch
hernach umb jedes behalten lohn bescheinen lassen.
[§ 12]
Schließlichen die weilen nit alle nothwendige wirthschafftssachen vorge-
schriben werden khönnen, so solle er demnach in allen nit anderst, dann unß
unnd unserm gotshauß gethreü, gehorsamb unnd gewertig sich erzaigen,
unsern und unsers gotshauß nuz unnd fromben befürdern unnd schaden zue
wenden gedacht sein. Dagegen soll ihme für sein jahrliche besoldtung 50 fl,
dann des tags 1 ½ achtering wein für sich unnd sein weib passirt werden.
Wo es sich aber begab, daß sich gnugsambe uhrsachen zuetriegen und wir
ihme in solchen pflegdiennst nit lenger gebrauchen wolten oder er lenger
zue dienen nit willens wehre, soll von ain oder ander theil ein quartal vor
außgang des jahrs die aufkhündung beschechen. Zue urkhundt haben wir
unser handtschrifft unnd praelathur signet hierunder gestellt.
[E]
Actum zue Closterneüburg den — 1652.
71.
Instruktion für den Pfleger in Hagenbrunn
Klosterneuburg, [1676]
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – 4 §§.
Datierung: mithilfe von einer Textpassage in § 4, in der das Jahr 1676 als das gegenwärtige
bezeichnet wird.
Überlieferungsform: Konzept.
f folgt gestrichen: gebr
383
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848