Seite - 393 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 393 -
Text der Seite - 393 -
7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
[§ 1]
Die pflicht eines nach Stoizendorf angestellten rentschreibers bestehet in
dem, daß selber die kanzleygeschäfte , sowohl zu Stoizendorf als Rein-
prechtspölla unter der aufsicht der beyden herrn pfarrer mit allem fleiß
und genauigkeit behandln, doch hat derselbe, da die kanzley zu Stoizendorf
mit der hauptkanzley des hiesigen stiftes nicht nur in justiz-geschäften
und grundbuchssachen , sondern auch in politischen gegenständen in ver-
bindung stehet und ihre leitung von da aus zu erhalten hat, sich nicht als
ein unmittelbarer vertreter der beyden herrschaften, sondern als ein zur
hiesigen kanzley gehöriges und bloß zur ausführung der geschäfte in dem
gerichtsorte Stoizendorf angestelltes individuum nach folgender vorschrift
zu benehmen:
Die demselben zugewiesenen geschäfte theilen sich in folgende gegenstände:
a. in die einleitung der justiz-geschäfte , sowohl in dem adelichen richteramte
als in streitsachn unter der hernach benannten anweisung
b. in die besorgung der politischen geschäfte
c. in die führung der waisenbücher , dann einbringung und sicherstellung
der pupillen -gelder
d. in die einbringung des contributionals
e. in die einbringung der herrschaftlichen renten
f. in die verfassung ordentlicher rechnungen.
Damit nun derselbe in jedem fache ordentlich fürzugehen und die gränzen
seines geschäftskreises zu beobachten wissen möge, so wird demselben zur
richtschnur folgendes mitgegeben:
[§ 2]
In ansehung der justiz-geschäfte
Da selber derzeit nicht geprüfet, sohin zur eigenen justiz-verwaltung nicht
bestättiget ist, so hat diese justiz-verwaltung zwar noch ferner bey meiner
hofgerichtskanzley zu verbleiben.
[§ 3]
Damit jedoch der gang der geschäfte nicht verzögert und zugleich den par-
theyen die beschwerlichkeit der reise ersparet werde, so hat derselbe in
dem gerichtsorte selbst sowohl über die mündlich angebrachte, als auch
über schriftlich einlangende klagen die tagsatzungen anzuordnen, die noth-
durften in das prothocoll aufzunehmen und im fall die partheyen nicht zu
vergleichen wären, die sammentlichen acten zu schöpfung und expedierung
des richterlichen urtheils an das hofgericht einzusenden und nicht nur für
die vollständige instruirung der prothocolle , sondern auch für die ordent-
liche zustellung der urtheile oder anderer gerichtlichen verwendungen zu
sorgen.
[§ 4]
Die in weisungs-, appelations- und revisions-, wie auch in dem executions-
zuge einlangenden schriften hat selber nach vorschrift der A(llgemeinen)
393
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848