Seite - 397 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 397 -
Text der Seite - 397 -
7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
[§ 24]
Übrigens verstehet sich von selbst, daß diese mittlerweilige contributions-
collectirungs-casse von den übrigen herrschaftlichen oder waisengeldern
ganz abgesondert zu führen ist.
[§ 25]
Die einbringung der herrsch(aftlichen) renten ,
sie mögen in robotgeldern , erbpachtzinsen , abhandlungsgefällen, beständen
oder anderem wie immer nahmen habenden gefällen bestehen, ist ebenfalls
ein theil seiner obliegenheit.
[§ 26]
Hierüber hat derselbe ein ordentliches tagebuch zu führen, die empfänge
sowohl als die ausgaben in fortlaufender zahlenordnung einzutragen, selbes
alle quartal abzuschließen und die vorhandene casse-barschafft dem herrn
pfarrer gegen empfangschein zu übergeben.
[§ 26]
Die herrschaftlichen gefälle sind nach aller thunlichkeit einzubringen.
[§ 27]
Über die zufälligen ausgaben hat sich derselbe jedes mahl von dem herrn
pfarrer sein anweisung geben zu lassen, so wie auch andere von dem herrn
pfarrer selbst bestrittenen auslagen auf bau-reparationen oder dergleichen,
welche zu ende des jahrs in der rechnung zu erscheinen haben, immer in
dem tagebuche des rentschreibers aufgeführet werden müssen, um selbes
mit der jahresrechnung gleichförmig zu erhalten.
[§ 28]
Wenn demnach der h(er)r pfarrer nicht jede einzelne herrschaftliche zah-
lungspost an selben anweisen wollte, so hat derselbe über derley bestrittene
auslagen vor dem abschluß dem rentschreiber ein verzeichniß zu übergeben,
den ausgelegten betrag aus der casse zu erheben, dieser hingegen sothann
auslage in seinem tagebuche einzutragen und in ausgabe zu bringen.
[§ 29]
Die verfassung der herrschaftlichen rentrechnungen
lieget dem rentschreiber ob, in selber werden nach dem ihm vorzulegenden
formular alle – auch die dem h(err)n pfarrer angewiesenen oder um einen
gewissen pauschbetrag überlassenen gefälle in empfang aufgeführet, sodann
aber wiederum in der hinzu bestimmten rubrik als durchlaufend in ausgab
gestellet.
[§ 30]
Ebenso werden die bey jedem vierteljahrsschlusse an den h(err)n pfarrer
gemachte abfuhren mit beylegung seiner empfangscheine in der gehörigen
rubrik in ausgabe gestellet und sodann wird diese jahrsrechnung jedes mahl
bis ende des darauf folgenden monathes Jänner an mich überreichet.
397
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848