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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
demselben d in betreff der dißfälligen besorgungs-vergütung e auf seine, des
verwalters eigene kosten ins ubereinkommen sich zu setzen, indessen wird
die wahl dises zur delegierung vorgeschlagenen herrn justiz-beamten doch
immer auch nur mit beystimmung meines jeweiligen stiftes geistlichen
herrn administrators von mir genehmiget werden, so wie die oberaufsicht,
daß nähmlich die justiz-geschäfte jeder art ohne gesetzwidriger verzögerung
gepflogen werden, stets dem jeweiligen herrn administrator der herrschaft
Prinzendorf vorbehalten bleibet.
[§ 2]
Und obschon der als verwalter angestellte beamte diesen herrn justiziär für
seine bemühungen aus eigenem zu vergüten hat, so bewillige ich doch dem
verwalter zur erleichterung dieser vergütung, daß
a. in vorkommenden justiz fällen jeder art, wo der delegirte herr justiziär
unumgänglich nöthig nach Prinzendorf zu kommen hat, derselbe mit den
wirtschaftspferden herbey gehohlet und wieder zurück geführet werden
könne.
b. daß alle durch justizämtliche erledigungen oder geschöpfte urtheile ein-
gehenden taxen diesem herren justiziär zufallen sollen.
[§ 3]
Verwalter
1. Der verwalter unterstehet in allen seinen dienstesgeschäften der unmit-
telbaren direction meines jeweiligen stiftes geistlichen herrn administrators
daselbst.
[§ 4]
2. Der verwalter hat unter der direction des herrn administrators und nach
dessen anordnung die sammentliche wirtschaft zu leiten und zu besorgen.
Seine pflicht ist, darauf zu sehen, daß die herrschaftlichen gründe gut und
zur rechten zeit gepflogen, die zehenden , so wie die eigenen fechsungen
genau und richtig eingebracht und die robothen pünktlich geleistet werden
und in dieser hinsicht stehen sonach der amtschreiber , gerichtsdiener und
das sammentliche wirthschafts personale unter seinem befehle, wogegen
aber auch er für alle seine anordnungen dem herrn administrator verant-
wortlich bleibet.
[§ 5]
3. Die kanzleygeschäfte hat der verwalter mit dem ihm beygegebenen amt-
schreiber unter seiner persönlichen haftung zu besorgen. Ihm liegt ob, die
l(andes)f(ürstliche) kontribuzion einzuheben und zur bestimmten zeit an
das landhaus abzuführen, die herrschaftlichen rentgefälle beyzutreiben und
gegen empfangsbestätigung an den herrn administrator zu übergeben, dann
d folgt gestrichen: auf eigene kosten
e folgt gestrichen: zu
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848