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Edition
das waisenamt auf die bisher gepflogene art dergestalt fort zuführen, daß
die waisengelder fortwährend getreu und ohne nachtheil der pupillen so-
wohl als der herrschaft verwaltet werden. Gelder, die nicht unumgänglich
nothwendig zur untersützung der dortigen unterthanen auszuleichen sind,
sollen gegen erlagschein bey meiner stifts waisenkasse fruchtbringend ange-
leget werden. So oft solche f gelder an unterthanen hinausgelichen oder bey
der stifts-waisenkasse angeleget werden, hat dises nur mit vorwissen und
einwilligung meines stiftes geistlichen herrn administrators zu geschehen,
damit insbesondere wegen darleihen an die unterthanen die sicherheit der
waisenkasse nach möglichkeit besorget werde.
[§ 6]
4. Uber die einhebung der kontribuzion , der herrschaftl(ichen) rentgefälle ,
dann der eingezahlten oder hinaus gezahlten waisengelder hat der verwalter
die nöthigen 3 journale abgesondert und selbst zu führen und dabey seinem
abgelegten eide gemäß fürzugehen. Dem herrn administrator stehet frey von
disen journalen zu jeder stunde einsicht zu nehmen. Das waisenamts-journal
ist mit schluß eines jeden jahres sammt der waisenrechnung zur weiteren
prüfung mir selbst vorzulegen.
[§ 7]
g6. In der rentrechnung kommen in zukunft für die herrschaft zu verrech-
nen:
1. Die etwa bestehenden dominicalsteuer -vergütungen jeder art.
2. Die sogenannten herrenforderungen, bestehend in den jährlichen grund-
diensten , reluirten robothgeldern und erkauften drittelsteuern .
3. Die prothokollsgefälle und zwar:
a. von gewährveränderungen : die laudemial-pfundgelder , die gewährgel-
der à 1 fl 30 X von häusern und hausüberländen , dann à 1 fl von den
freyen uberländen
b. von abhandlungen: die mortuar-pfundgelder , die sperrtaxen , dann die
vertheilungs- und einantwortungsgebühren
c. von sätzen: die verpfundungsgelder à 2 d vom gulden, dann die à 1 fl 30
d von jeder vormerkung
d. von abfahrtgeldern : die jedesmahl ausfallende verpfundung
f über der Zeile ergänzt
g folgender Punkt ist gestrichen: 5. Da die ausübung des richteramtes in schweren poli-
zey ubertretungen, dann die 〈folgt gestrichen: politische〉 politische geschäftsführung
überhaupt ein vorzüglicher gegenstand seiner verwalteramtspflichten sind, so wird
der verwalter sogleich nach seinen abgelegten prüfungen und dißfalls beygebrachten
befugnißdekreten auch dise geschäfte mit jener treue und gewissenhaftigkeit führen,
wozu ihn sein eid gegen dem staat 〈dem staat über der Zeile ergänzt, stattdessen
gestrichen: das gesetz〉 und die herrschaft verbindlich machet.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848