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8. Das Kammeramt
[§ 12]
12. Mit allen handlsleüthen , künstlern und handtwerchern ins gemain (was
nit angedingte arbeiten sein) soll cammerschreiber auf ihre fürlegende aus-
zügl gegen der so guten baaren zahlung dem gottshaus zum besten ain guten
abbruch behandlen.
[§ 13]
13. Nach dem auch allen officiandten zu jedweders anstandt inventaria
aus dem cammerambt sollen und müssen ausgeferttigt und hinaus gegeben
werden, als wierdt ihme cammerschreiber alles ernsts aufferleget, daz er
hinführo alle art(ikel) zu allen officiandten , welche inventaria haben, schick-
hen oder selbst gehn soll, umb zu wissen, was er ins ambt erkaufft, damits
zu mehrer richtigkeit sowol in des beambten inventario , als seinen gegenteil
zu endt desselben nach dem tag, monath und jahr eingeschrieben und alßo
guete würthschaffts ordnung gehalten werde.
[§ 14]
14. Ist ihme cammerschreiber auch der zimmerwartter undtergeben, auf
deme soll er fleissige acht haben, damit er allenthalben in den kammern und
zimmern daz pett- , lein- und dischgewandt, wie auch daz züngeschir und was
er sonsten in seinen inventario zuverantwortten hat, in fleissiger seüberung
erhalte, ihn auch dahin treibe, daz er die cämmer, stuben und saal täglich
auskören, die fenster und penckh, so oft es vonnöthen, waschen lassen, den
officiern , schreibern und chorallisten wochentlich zwaÿ neüe tischtücher
aufdeckhen, wie auch selbst zu wintters zeit zu den einhaitzenden öfen und
rauchfängen dasselbst offt des tags sehen, damit durch daz feüer umb böser
hinlässigkeit willen kein schadt beschehen mag. Item solle cammerschrei-
ber guet obacht haben, auf daz in der officier über nacht niemandt lige,
wie es beschehen, damit die böther in dennen cammern allenthalben desto
seüberer erhalten werden mögen. Die schlissl zu dennen verschlägen und
anderen zimmern ob des kuchlambts aber solte jederzeit der cammerling
beÿ handen haben, welche zimmerwartter , wan es von nöthen und fürnembe
göst kumben, von denselben alzeit abzufordern hat.
[§ 15]
15. Und damit sich weder die officier noch andere diennstbotten wegen der
unsaubern pötter , wie es bishero beschühet, hinfüro nit zu beclagen haben,
als solt cammerschreiber offt neben den spitlmaister in alle cammer und
ambter gehen und selbst sehen, was in ainem und andern der mangl seÿ.
Und damit solcher mangl gewendt werde, solt er zu handt ain ordenlichen
extract verfassen und solchen dem g(nä)digen herrn praelathen übergeben,
der alsdan die fernere notturfft daraus zuverordnen wird wissen.
[§ 16]
16. Wie und wohin alle erkaufte leinbathen, zwilch und tischgewandt, auch
die madratzen durch daz ganze jahr verwendt werden, solt cammerschreiber
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848