Seite - 420 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 420 -
Text der Seite - 420 -
Edition
werden, mehrmals unndt aufs wenigst alle quartal zeit des jahrs die herr-
schafften, maÿrhöff etc., alß Azenbrukh , Hagenbrun , Stoizendorff , Rein-
prechts Pöla unndt den maÿrhoff zu Tuttendorff bereiten, die wirtschafften
besehen, darüber er allenthalben in nahmen ir g(naden) h(err) praelaten
die inspection und vor allen vleissige obsicht haben soll, das nit ubrige
dienstleuth gehalten, beschwärlicher uncosten verhüettet unndt sparsam
gehaust werde.
[§ 14]
Die pfleger undt andere dero wirtschafft vorgesezte maÿr soll er auf das
treülichste unterrichten, wan, wie unndt auf waß mitel eine wirtschafft
genau unndt doch nuzlichen erhalten werden könne.
[§ 15]
Den veldtbau soll er absonderlich betrachten, wie dennen akhern abgewar-
tet wirdt, aufsehen, wie viel joch unndt auch mit waß sorten der körner
solche gebaudt werden, vleissig notirn, nachmals die fexung der mändl r
erforschen, damit nach dem außtreschen in liferung der körner der ertrag
möge erkhundiget werden.
[§ 16]
Mit den geflügl unndt jungen vieh soll er auf jedes orth die außtheilung
machen, damit es an der füetereÿ nicht mangele, an einen auch nit zu viel
oder an dem anderen zu wenig werde unndt auf das dem gottshauß in die
kuchel das gantze jahr nichts ermangle unndt der noth gelifert werden
möge.
[§ 17]
Dennen pflegern soll er woll auf die eisen schauen, damit sie s nichts ent-
ragen, verschwend- oder schlauderisch hausen, jede arbeit zu rechter zeit
verrichten lassen unndt dennen unterthanen uber ihre schuldigkheit nichts
beschwarliches auflegen.
[§ 18]
Weilen auch die teücht beÿ verwaltung einer wirtschafft verstanden werden,
soll er selbe beÿ gueten standt undt wesen erhalten, den nuzen mit einsezen
der bruet unndt fischung der selben beÿ rechter zeit bedenkhen, wie auch sie
säubern unndt puzen lassen, waß ubrig sein möchte unndt deß jahr durch t
in dem gottshaus nit verbracht wurde, in den besten nuzen verkhern.
[§ 19]
Auf alles des gottshaus weingebürg solle er vleissig acht haben, damit jede
arbeit zu seiner zeit verricht werde unndt verhüeten, damit dem gottshaus
r folgt gestrichen: zu
s über der Zeile ergänzt
t folgt gestrichen: nicht [?]
420
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848