Seite - 431 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 431 -
Text der Seite - 431 -
9. Die Forstwirtschaft
zuhanndlen unnd furzunemen seie, damit die fuern nit vergebentlichen,
sonnder nuzlichen und notturfftigelichen angestelt werden.
[§ 17]
17. Er soll beÿ den wagenknechten darob sein, das sÿ den rossen vleissig
wartten, den habern , so man inen darauf gibt, nit verkhauffen, ob ain roß
durch unvleiß verdurb, soll im an seiner besöldung abgezogen werden. Auch
reit- und wagenknecht mit heÿ unnd streÿ recht umbgeen, nit uberfluß
sonnder die notturfft nemen unnd nit unndder die fueß tretten oder in
annderweeg beslich verschwendten, morgens zeitlich, wohin ain jeder ver-
orndt, ausfarn, das soll geschirrmaister mit sonndern vleiß schaffen unnd
in abwesen des vorssters aufsehen, wenn sÿ in m das closter holz fuern, daß
sÿ nit anheng anhaben, auch zu abendts vor geburlicher zeit nit ausspanen,
unnd inen beÿ straff nit gestatten, das sÿ vergeben böß weiber oder annder
unnuz gesündt nit aufhalten, all unzucht , gotslesterung und unehr verhuet-
ten, unnd selbs auch nit beweisen, beÿ verlierung des ambts, auch wider
die gebürlich zeit nit sizen oder spillen lassen unnd zu ungewöndlicher zeit
mit leichtern unnd feur in den steillen, heÿstädlen oder sonnst dardurch
dem gottshauß schaden geschehen möchte umbgehn, sonnder allenthalben
guete wiertschafft und ordnung in dem geschirrhoff halten, denselben sambt
dem gschirrmaister , welcher hinfuro auch ainen schlussl darzue haben solle,
zu rechter weill und zeit auff- und zuespern. Wann er ain aufruer unndder
inen, seÿ wer da well, der die straff nit annemen, sonnder seines gefallens
hanndlen woldt, befindt, soll er es dem hoffmaister anzaigen, denselben
zuhilff nemen unnd mit straff , wie sich geburt gegen ime verfarn etc.
[§ 18]
18. Idem wen er, vorster , in des gotshauß namen eÿsen khaufft, soll er
dasselb ain jedes mit seinem namen beschreiben, wievill cenndten, phundt
unnd ordenlich widerumb in sein ausgab stellen, damit man wiß, wohin
es khum, auch dasselbig alspaldt in das closter an das gewöndlich orth
uberantwortten.
[§ 19]
19. Item ain vorsster solle auf das alt und neu eisen geschier achtung haben,
wie dasselbig verbraucht, wohin, wem, damit nit durch geschirrmaister oder
in der schmitten verschwendung beschech, darauf sein particular raittung
wochentlich auf die ober camer erlegen, damit man ersech, wie hierinen
wiertschafft gepflegt werde.
[§ 20]
20. Er soll auch darob sein, damit der gschirrmaister zu rechter weill und
zeit die wägen zuericht, es seÿ zu wöhl man sÿ brauchen will, damit nit die
khnecht darauf feÿrn, sonnder alle zeit gedacht sein, damit nit allzeit das
m über der Zeile ergänzt
431
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848