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9. Die Forstwirtschaft
lassen, er haben dan zuvor bericht, wo das alt hinkhomben. Da es verlohren
oder verwahrlost, soll ers dem gschiermaister oder maÿr an der besoldung
abziehen unnd ihnen behalten, die werden alßdan den oder die den schaden
gethan unnd nachlässig gewesen, woll zufinden wissen. Da aber etliche sa-
chen von neuem einzukhauffen oder machen zulassen bewilligt, soll forster
die bewilligung unnd sachen in der wochenzetl vermelden, auch dasselbig
alspaldt in die inventaria beÿ dem cammerambt einverleiben lassen, damit
sich in aufnembung der raittung also befindt. Alle Montag soll er forster
neben dem gschiermaister unnd maÿr zu Tudtendorff sein wochen zetl über-
raichen, darinnen soll er ebenmessig daß waß er umb verkhaufftes holz , es
seÿ auß den auen oder wälden , waidtgelt unnd anders empfangen, auch waß
der sadler unnd wagner gearbeith, einbringen. Waß aber auß der pfister in
den maÿr- unnd gschierhoff gegeben wierdt, soll gschiermaister unnd maÿr
in ihren wochenzetln in den empfang einsezen, nachmalß auch specificiern,
was alle tag in beeden höfen mit den zügen, auch herrn praelathen leib -
und rengutschi verricht unnd waß dieselbig wochen füer tagwerch gebraucht
unnd sonsten außgegeben worden. Im maÿrhoff gleichfalß die tägliche ver-
richtung der leüth unnd des viechs einschreiben, auch des stroschneider wo-
chentliche arbeith, weill er vom gottshauß unterhalten und besoldt wierdt,
vermelden.
[§ 48]
48. Beÿ der schäffereÿ zu Tudtendorff und Ober Rorbach soll er auch zue-
sehen, damit das fueter nit unnuzlich unter den füessen verderbt werde,
soll auch wochentlich die schoff abzehlen, auch die vermehrten, sowoll auch
waß davon khombt, einschreiben unnd mit geschaffenhait in der wochenzetl
berichten.
[§ 49]
49. Waß man zu notturfft des gottshauß beÿ denen handtwerchern khaufft
unnd machen last, soll er in seiner raittung verferttigte außzüg unnd schein
füerbringen.
[§ 50]
50. Unnd demnach des gottshauß oxen , gestiedt unnd khuechelviech über
summer in denen auen gehalten werden, soll forster unnd sein aukhnecht
neben dem khuchelmaister , zueschroter unnd oxenhalter darauf sein ge-
bierlich aufsehen haben und jede wochen aufs wenigist ain oder zwaÿ mall
besichtiget werden.
[§ 51]
51. Unnd damit auch das gottshauß zu dessen angehörigen weingärtten
jährlich mit notturfftigen tung in der Hoffau versehen werden mög, alß solle
forster alleß vleiß darauf gedacht sein unnd beÿ dem maÿr verschaffen, daß
zu mueßwilligen zeiten auß dem maÿrhoff ain zimbliche notturfft ritstro
in gemelte au eingemachten viechstandt gefüerth werde unnd den ochsen-
halter dahin verhalten, das er dem viech täglichen genuegsambe unterstreÿ
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848