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9. Die Forstwirtschaft
nicht zu lang aufhalten, sondern alles fleisses die wald und auen abgehen
und jene leüth, die sich widerrechtlich in denen auen und hölzern aufhalten
oder schaden machen, mit bescheidenheith pfänden und an seiner behörde
anzeigen sollen. Und weillen
[§ 3]
drittens denen bißhero abgeönderten auen und wälder nach möglichkeith
widerumb thunlichermassen aufzuhelffen ist, alß solle der aufgestelte forst-
ner künfftig hin alle zur hauß notturfft vorzunehmen, komende holzschlög
dem herrn praelathen , ihro hochwürden und gnaden tit(u)l(um), vor all an-
der vornehmender arbeith mit benehnung des orths, gattung und qualitaet
des holz zeitlich anzeigen und zu dessen bewerkstelligung mit denen wald-
und auknechten bald möglichst alle auen und hölzer in seinem anvertrauten
forstdienst genau besichtigen. Und darüberhin
[§ 4]
viertens wohl gedacht, ihro hochwürden und gnaden, herr praelathen , eine
relation oder beschreibung längstens künfftigen Jener [1]750 einreichen, an
was orthen in denen an oder nächst der Danau ligenden auen , wie auch in
denen Hagenbruner , Pÿrawarther und Rohrwalder waldungen noch thun-
liche holzschlöge verhanden und auf wie vill jahr das gotteshauß zu ihrer
haüßlichen notturfft versehen werden kan. Anbeÿ ist auch anzumerkhen,
daz überhaubt weder heü noch holz ohne wissen und willen gnädiger obrig-
keith verkauffet, auch ob und wivill alle jahr darneben denen unterthannen
kauffweiß gnädig abgegeben werden könte. Übrigens wird
[§ 5]
fünfftens er forstner dahin so vorsichtig seÿn, daz je- und allzeith ein solcher
holz vorrath behörigen orthen verhanden, daß man nicht das grüene holz
ununzer dingen zu brenen bemüssiget werde, wessentwegen gnädiger herr-
schafft selbsten oder die hierzu abordnende die behörige einsicht machen
werden. Weiter wird
[§ 6]
sechstens der aufgestelte forstner beÿ einbringung des holz , heü und gramet
die dißfahls aufgelassene unkösten, alß holzhaker - und maderlahn , deren
unterthanen hand- und pferdt-robbathen , das ihnen reichende robbath brod
und dieselbsten mit schiff und pferdt verrrichtende fuhren auß erheblichen
ursachen fleissig anzumerken, auch das dise zu seiner zeit richtig beschehen,
emsigste obsorg zutragen haben. Ferner liget ihme forstner ob und wird
ihme
[§ 7]
sibendens a[n]befohlen, daß er die behörige obsicht fleissig dahin mache, daß
die herrschaffts-äcker zu seiner zeith bumgeäkeret, getunget, angebauet und
b korrigiert, unsichere Lesung
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848