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Edition
die fechsung hiervon nuzlich eingebracht, auch auf die trescher sonderlich
sorgliche aufsicht, damit sie fleissig auß treschen und ohne vorwissen gnä-
diger herrschafft oder deren herrn officianten nichts entäussern, getrogen
werden solle. Desgleichen hat er forstner
[§ 8]
achtens in dem Duttenhoff unermüdet nachzusehen, daz alles viech zu ihrer
notturfft gnüglich versorget, kein mißbrauch in der füetereÿ einschleiche,
die ställ , wögen , gschier und übrige haußrath, wie auch der hoff selbsten
durch unsauberkeith nicht verwüstet, nicht weniger daß feür und liecht
bestens versorget und gnädiger herrschaffts nuzen in all jedem promoviert,
dessen schaden aber best möglichst abgewendet werde, zu welchem ende
dann ihme alle maÿrleüth in Duttenhoff untergeben werden, welche er in
allen christlichen wandel und ehrbarkeit zu erhalten sorgfältig seÿn solle.
Und so fern ihme Martin Wagner
[§ 9]
neüntens aufgetrogen wurde, das täz und ungeld einzubringen, so ist er
schuldig, sich hierzu in denen dorffschafften enthalb der Danau gutwillig
und eiferig brauchen zulassen.
[§ 10]
Zehentens wird er alle viertl johr vorhinein einen ordentlichen extract
verfassen, darinen den holz vorrath und all künfftige geld außgaben wohl
überlegt ansezen und solchen extract ihro hochwürden und gnaden herrn
praelathen einreichen, endlich all jöhrlich ein ordentliche haubt rechnung
gnädiger herrschafft einlegen. Dagegen werffen
[§ 11]
ailfftens ihro hochwürden und gnaden dem aufgestelten forstner zu einer
jährlichen besoldung 50 Rhtler auß, wie auch wochentlich 10 lb fleisch oder
daz geld darvor, brod 4 zeil däglich c, ein maaß officier wein , ein l lb schmalz
wochentlich 2/8tl semel mehl und salz daz Quartal ¼tl.
[§ 12]
Gleich wie aber ohne vorgehenden wissen und willen seiner herrschafft sich
nicht verehelichen, als soll er unverehelichter seine wohnung zu Tuttenhoff
in denen diennern zimern genüssen, jedoch daß eß die bediente ihro hoch-
würden und gnaden zu seiner zeith zugleich brauchen könen und damit er in
seinen schuldigen dienst verrichtungen allen vorschub haben möge, so wird
für ihme ein eigenes pferdt alda unterhalten, auch die maÿerin in Dutten-
hoff in seinem ledigen stand ihme zu kochen verbunden. Diese Instruction
nach gut befund zu mehren, zu mindern oder ihme forstner den dienst
gar aufzusagen, behalten sich ihro hochwürden und gnaden, herr praelath ,
c über der Zeile ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848