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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
ain leimb und sich die kherner an sehen zu rumpfen, so ist die rechte löß
zeit , man soll dem wein bolt außpreßen, das er an den tröstern nit fehrer
saur unnd behenndt in dos foß bring, stundt er lanng so, verleurth er sei
khrofft.
[§ 7]
Ob es in dem lessen reget
Unnd du befrogst, das die weinn saur werden unnd wäserich unnd wilt das
daz wasser darvon khombt, so soll du zu hanndt, wan den most mit der
veriessung voll piert, den most durch einen schleich abgezogen in ein anders
voß , dornach gewindt er im gleger gnueg unnd bleibt der leib unnd das waser
hernach weekh, das aller wein oben peim spundt am geringisten ist, bei der
mitten am besten ist unnd am underisten gewindt er off ein geschmachen
vom glegen, das off einer ain dreÿerlei gibt, auß ain aingen vaß .
[§ 8]
Wan sich die wein verkheren
Daß seindt die wein , dorin sich die wein verkheren unndt von wan por wer-
den oder stossig, ein weder oder ein weder van anstossigen winder oder von
hitz oder von uberigen regen oder aber in der wein plie oder wan duner unnd
grossen plitzen alls umb Sont Veits dog, da sich die wein van duner unnd
phlitzen verkheren, das ist woll miglich, wen man sich ainen pronperpaumb ,
so man zu den prott uhroch haben mueß unnd wen man sieh uber felt firdt
unnd khombt ain duner, so verderben sie. Dezgleichs solls auch, wen man
khrebs uber landt fieret und khombt ein duner, so verderben sich soliches
und gleichs falls andere ding verdirbt unnd wirdt zu nicht. Darumb soll ein
maister paumeister mit dem dihren unnd fenstern noch gelegenheit unnder
die thier zu duehn, das im sein wein nicht getrenckht oder verderbet werden,
werdt van uberigt hitz oder kheltten auch von dem wein .
[§ 9]
Volgt wie man acht haben soll auf die rehte läß zeit
unnd wans am besten ist
Item (. . . )d, so du wilt ein sissen most fillen, so nimb ein moß millich , also
wormb von der khue herrunnd, misch darin 2 lb schwebel , den stostu khlein
unnd rier das in ainer schißl ob wie ein taigl, das thue in das voß , moß unnd
fill das zue biß auf ein spann, biß er verrierth, so versprich ich dier, das die
most , die weill fein ain dropfen ist, nicht zäch wirth.
[§ 10]
Aliudt etc.
Item umb schön lauttern waitz , der nicht schimplich ist, thue denn in ein
säckhl unnd heng es in den wein , so wiert der wein nimber zäch , den der
waitz ist dem wein nutz. Item nimb ain spundt allein unnd stoß khlain unnd
d Blatt oben abgerissen, drei unlesbare Wörter
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848