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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
[§ 15]
Unnd wen er lößwögen zu lesens zeitten bedürfftig, soll er zeitlich dem herrn
prelaten anzeigen wund aufschreibenw, darauff wierdet x alßbalt verordnung
beschehen.
[§ 16]
Zu lesens zeitten soll weinkhellner mit denn ubergeern schliessen, welche
weingartten am ersten zu lößen , damit nit in pürg y weingartten der anfang
gemacht, die noch lange stehen mügen, guette ordnung fürnemben.
[§ 17]
Er soll auch alle weinzierl zu den lößern, puttentragern unnd mostlern
anstellen, auff dieselbigen guette achtung haben, das sÿ nicht nachlessig
sein unnd won sÿ von weingartten abgeen, jedem ain warzaichen geben,
alle feÿertag oder wen es die notturfft ervordert, in beÿ sein der ubergeer z ,
welliche die zaichen außgeben, außzallen unnd sein wochentliche raitung
erlegen unnd nichts minder in aa jars raittung erlegen bb.
[§ 18]
Es sollen auch die ubergeer zeitliche fürsehung thuen, das vor den wein-
gartten nit potting manglen, damit die leser nit feÿren, sonder zeitlich beim
vorsster oder gschiermaister anhalten, auff das sÿ nach ordnung außgefüert
werden.
[§ 19]
Weinkhellner soll hinfüro für sich selbst in die derffer oberhalb unnd zu
Khallmperg khain zehet -, pergschreiber , perckhtrecht- cc oder zehentrager
nicht aufnemen noch abferttigen oder auß allen, sunder who er teügliche
personen darzue bekhumen, dieselben sambt dem richter eines jeden dorffs
für den herrn prelaten , hoffmaister dd oder auff di obern camer stellen, den
sol daselbst, wie sÿ zehent unnd pergkhrecht einbringen unnd damit sich
halten sollen, ordnung unnd maß geben werden unnd nach vorgangenen
leßen soll weinkhellner die eingebrachten möst , zehent und pergkhrecht
von den richtern , perg- unnd zentschreibern nach der fisier empfachen unnd
wievil er empfangen, die visier zetl sambt den richtern , zehent - perkhrecht-
schreibern unnd -tragern auf die obern camer bringen, alß dan mit inen
ordenlich abgeraith unnd daselbst ee abgeferdigt sollen werden.
w –w über der Zeile ergänzt; in A ′ gestrichen
x folgt gestrichen: alßdann
y A ′: denen im gebürg ligunden
z in A ′ mittels Positionszeichen am linken Rand ergänzt: oder wen der herr prelath
darzue verordnen wierdt
aa in A ′ ergänzt: die
bb in A ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: auch orde[nt]li[c]h einbri[n]gen
cc recht über der Zeile ergänzt
dd s gestrichen
ee in A ′ gestrichen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848