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							Edition
[§ 20]
Er, weinkhellner , solle auch mit sonderm vleiß auff die richter , zehendt -,
perkhrechtschreiber unnd -trager sein sonders unnd vleissigs auff sehen
haben, damit khain verschwendung der wein oder most beschehe, inen auch
ir speiß, tranckh verordnen unnd aussaigen, auff daz sÿ nit ires gefalles vaß
anzäpffen unnd darauß lassen.
[§ 21]
Es soll auch weinkhellner sein vleissigs aufmerckhen haben, auff die
khell[er]khnecht , daz sÿ zu allen mallzeitten ainem ÿeden in sein gschier
nach fürgeschribner ordnung unnd jedes standts sein ordinarÿ weingebn
unnd auspeißen.
[§ 22]
Er soll auch auff sÿ, die khellerkhnecht , achtung haben, das sÿ die amper
darzu sÿ zum speißen wein aufftragen, fein sauber außwaschen, auch daz
auspeiß väßl ÿederzeit sauber hallten.
[§ 23]
Er soll auch neben dem hoffpinder wochenlich dreÿmall in alle kheller geen
unnd den khellerkhnechten nach sehen, ob sÿ vleissig füllen unnd den väs-
sern wartten, damit nit die ff wein beÿ den pälln weiß oder khämig unnd
die raiff abspringen, dardurch schaden ervolgen mechte, zeitlichen anzaigen,
damit fürderliche füersehung beschehen unnd schaden verhüettet werde.
[§ 24]
Auff das vollwerchen solle weinkhellner sonnderlich unnd vleissig
aufsehen gg haben, damit dasselb nicht unnotturfftiger weiß beschehe, darzu
auß den weinen nicht gedrunkhen oder was uberlassen wierdet, wider
eingefüllt unnd nicht vergeblich verschwendt werde.
[§ 25]
Weinkhellner solle auff alle nagl, eÿsen, eÿsen gatter, grabschauffln,
raidltruchen, hh khoch löffln, höffen , halb unnd ganz zuber, tretschaffer,
schäffer und alles anders, so in das ambt gehert unnd ime inhallt aines
inventarÿ eingeandtwordt, guette achtung haben, damit dieselben nit
unnuzlich vergeben unnd verschwendt, sonder who er es hingibt, sein
register darauf hallten unnd wochenzetl neben anndern dem herrn prelaten
erlegen unnd nichts weniger in sein raittung einstelen.
[§ 26]
Weinkhellner soll auch fürsichtig sein, auff das alles leßgeschier sambt den
schapffen zeitlich gepunden unnd ii die schleich eingewaigkht unnd gepes-
sert, who vonnötten, mit vorwissen neue gemacht werden.
ff über der Zeile ergänzt
gg verbessert aus: aussehen
hh in A ′ ergänzt: leilacher, strosägkh, khozen, pölster, schüsl, taller
ii in A ′ ergänzt und gestrichen: und die neue emer geeÿcht
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
-  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
-  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
- 8. Das Kammeramt 404
-  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
 
-  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848