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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
[§ 13]
Er soll auch die verrichten tagwerch in einen jeden weingartten under-
schiedlich einstellen und specificiern und wochentlich in einer particular
zetl dem herrn prelaten übergeben und nicht weniger ainweeg alß den
andern in sein sambler einstellen.
[§ 14]
Und wan er löß wägen zu lesens zeitten bedürfftig, soll er es zeittlich dem
herrn prelaten anzaigen, darauff wierdet alsbalt verordnung beschehn.
[§ 15]
Zu lesens zeiten soll weinkhellner mit den übergeern schliessen, welche
weingartten am ersten zu lösen , damit nit in denen gebürg ligunden wein-
gartten der anfang gemacht, die noch lenger steen mügen, guette ordnung
fürnemben.
[§ 16]
Er soll auch alle weinzierl zu den lesern, puttentragern und mostlern anstel-
len, auf dieselbigen guette achtung haben, daß sÿ nicht nachlessig sein und
wan sÿ von weingartten abgeen, jedem ain warzaichen geben, alle feÿrtag
oder wenn es die notturfft ervordert in beÿ sein der übergeer oder wen
der herr prelath darzue verordnen wierdt, welliche die zaichen außgeben,
außzallen und sein wochentliche raittung erlegen und nichts minder in die
jars raitt(ung) auch ordentlich einbringen.
[§ 17]
Es sollen auch die übergeer zeitliche fürsehung thuen, daß vor den weingart-
ten nit potting manglen, damit die leser nit feÿren, sondern zeitlich beim
vorsster oder gschiermaister anhalten, auf daz sÿ nach ordnung außgeführt
werden.
[§ 18]
Weinkhellner soll hinführo für sich selbst in die derffer oberhalb und zu
Khallmperg khain zehet -, pergschreiber , perckhtrecht- oder zehentrager
nicht aufnemmen noch abferttigen oder auß allen, sunder who er teugliche
personen darzue bekhumen, dieselben sambt den richter eines jeden dorffs
für den herrn prelaten , hofmaister oder auf die obercamer stellen, den soll
daselbst, wie sÿ zehent und pergrecht einbringen und damit sich halten
sollen, ordnung und maßgeben werden und nach vergangner lesen , soll
weinkhellner die eingebrachten möst zechent und pergkhrecht von den rich-
tern , perg - und zehentschreibern nach der viesier empfahen und wievill er
empfangen, die visier zetl sambt den richtern , zehent -, pergrecht -schreibern
und tragern auf die obercammer bringen, alß dan mit inen ordentlich abge-
raith und abgeferdigt sollen werden.
[§ 19]
Er, weinkhellner , solle auch mit sondern vleiß auf die richter , zehendt -
[und] pergkhrecht -schreiber und trager sein sonderes und vleißigs aufsehen
haben, damit khain verschwendung der wein oder most beschehe, inen auch
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848