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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
hoffmaister übergeben und außfürlich berichten, von wanen ain oder die
ander fuehr von tung , erdt, päsställ, scheffladen, weinstöeckhen, stro und
anders genomben und aufgeladen worden, wohin, für oder zu welhen wein-
g(arten) solhe beschechen sein.
[§ 13]
Wan in somers zeit zueweillen grosse plazregen und perggiessen einfallen
in den runsen, vachgrüeben und khessel grossen schaden thun, so solt
weinkhelner darauf gedacht sein, das er solchen schaden der angeschitten
stöekh, khessel und vachgrüeb, so bald es wider zuarbeiten guett wetter
ist, durch der underthanen robath (deren er beraith ain ordentliche speci-
fication in handen hat) alsßbald wider außraumben unnd also zuerichten
laß, damit durch solhen aufschub unvleiß und nachlessigkheit nit geursacht
werde, das andere nachvolgunde plazregen und perggiessen noch mehrern
unwiderbringlichen schaden causirn mögen. Auch solt weinkhelner darob
sein, damit das hauen zum waichen wein zeitlich gericht und den weinzierln
nit ursach geben werden mög, das sÿ und ihr hauergesindt mit abreissung
der zeitigen weinber dem gottshaus grossen schaden zuethun.
[§ 14]
Auch ist dise jahr hero in vilweeg erfahren worden, das etlicher wein-
zierl und deren hauerkhnecht weiber nachtlicher weill in die nachisten des
gottshauß weingartten geloffen, in denselben grosse khörb voll der bessten
weinber außgeschnitten und zuezeitten auf offentlichen marckh zue Wienn
verkhaufft worden. Solche diebereÿ ist zeitlich und ehe die weinber zeitig
werden mit ernstlicher einsagung und warnung beÿ allen weinzierln und
dienenden hauergesindel abzuestellen.
[§ 15]
Es solt auch weinkhelner vor dem lößen durch die übergeher durchauß khein
weinber außschneiden und ablößen laßen, allein was zue des herrn prelaten
taffel und convents tischen ir zuzeiten die notturfft erfordert und was zue
einmahung des wermuets vonnötten, möcht sein.
[§ 16]
In den höffen solt er unter den hoffmaistern , weinzierln und gesindel guette
mans rzucht halten, in welhen alle spillpläz, fressen, saufen, raufen s, fluchen
und gottslestern mit ernst abzuestellen sein. Und weillen er weinkhelner
nit allezeit beÿ disen leüthen sein khan, solt er dem aldort wohnenden
übergeher , beiwesent aller inwohnenden, völligen bevelch geben, da sich
nächtlicher weill oder beÿ dem tag mit ain oder andern wurde ungebüer
zuetragen, das er übergeher solhes zuestraffen , solte macht haben und
den verlauff ohne verzug ihme weinkhelner zueberichten. Da nun ain oder
r so in B; A: mass
s B: rauchen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848