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Edition
andere mit den turn oder eÿsen zuestraffen, solt hoffmaister auf ain oder
andern weeg darumb begrüest werden. Und damit auch in disen höffen
nit etwo mit schwaifenden persohnen oder angesessenen burgersleith mit
rauff , malefiz und andern fürfallenden tättungen des gottshauß freÿhaiten
muetwilliger weiß oder auß unwissenhait vergeben werden mög, alß solt
weinkhelner sambt seinen untergebnen übergehern , hoffschmidt und allen
inwohnenden hoffmaistern , weinzierln und hauergesindel mit vleiß dahin
gedacht sein (wie ihnen dan sament hiemit solhes beÿ hocher straff eingesagt
und mit ernst auferlegt wird), das sie auff solhe begebende fäll, durchauß
weder dem stattrichter , seine nachgesezte rathsbefreünde burger, wachter
und scheriganten in gefahr weder in die höff, noch ihre wohnungen laßen
wöllen, sondern alle zuetragende fäll soll niemants andern, als dem herrn
prelaten , dechandt , oberkheller und hoffmaister fürgebracht und durch der-
selben allein abgehandelt und verabschidt werden. Da auch das stattgericht
durch ihre wachter und gerichts diener in dießen höffen gegen des gotts-
hauß dienentten personen, niemants außgenomben, übermueth und gwaltt
wolten brauchen, so solten alle inwohnende, alts und jungs, zuesamben
greiffen, sichs solhes gwalts erwehren und woher sie solhen fravelern mans
genueg, solten sie solhe in verhafftung nemben und alßdan dem hoffmaister
überantwortten, der den sachen weitter zuthun wird wissen.
[§ 17]
Weinkhelner solle auch ausser seines ambts verrichtung niemallen ohne
vorwissen des herrn prelaten , dechant und hoffmaister über landt veraisen.
[§ 18]
Er solt auch solhe hoffmaister und weinzierln bestellen, mit welhen nit
allein das gottshauß auf begebende fäll der übermaß seinen hinaußgegebnen
gelts verlag an ihren grundtstuekhen gnuegsamb versichert, sondern das er
auch, wo müglichen, jederzeit umb catholische, so nit vill schuldig unnd gar
erarmbt sein, trachten und sich bewerben.
[§ 19]
Mit den jährlichen vorlechen solt weinkhelner wol acht geben t, das er ain
und andern weinzierl nit zuvil hinauß leiche, damit daz gottshauß nit zue-
schaden khombe und solher alßdan an ihme ersuecht werden möge.
[§ 20]
Die grueb- und löß-warzeichen solte weinkhelner täglich vleissig beschrei-
ben, wievil dern hinaußgeben worden und solhe abzuelößen oder darumben
robath schein zuegeben, mit ordentlicher wider abzelung über desselben
lauffenden jahr nit ansechen lassen, dan auß disen übersechern dem gotts-
hauß gar offt grosser schaden beschechen ist.
t B: haben
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848