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Edition
[§ 13]
Unnd von xx khuchl soll der hofpintter unnd sein haußfrau vom ober essen
die phrindt haben unnd die gesellen die gesindt pfrendt, wie die unngevär-
lich an baiden ortten gespeist wierdt.
[§ 14]
Mer von der phister hat der hofpintter unnd sein hausfrau taglich VI yy herrn
laibl unnd auff ain jeden gesellen ain tag III zz gemaine laibln.
[§ 15]
Fruestueckh unnd jausen aaa sol inen gegeben werden nach gelegenhait der
zeit unnd vleiss bbb der ccc arbeit.
[§ 16]
Wa ddd nun obbemelter hofpindter in solchen obbemelten artigkheln, auch
annders, so des gotshauß notturfft in seinem ambt erfordert, nit mit ge-
treuem vleiß ausrichtig, sonnder nachlässig erfunden wierdt, es wer beÿ
im selbs oder sein gesellen, so mag der weinkhellner im das mit guetten
wortten unnder sagen, damit des gotshauß schaden verhüet werde. Ob
aber schadt geschehen wierdt, wie vorgemelt ist, durch sein verworlassung
unnd unnfleiß, soll der hoffpinder denselben schaden an mütl piessen unnd
im sein straff beÿ dem gotshauß, wie sich gepiertt, verfolgen eee, herwider
ob fff seinen gesellen an essen unnd trinckhen an obbestimbten ir notturfft
abgienng, sol der pintter das ainem weinkhellner annzaigen, derselb waiß
weitter darinne zu handlen. gggDarmit werdung beschehen, sollicher zettln
seint zwo gleicherlaüt auß einander geschnittenggg, dem herrn prelaten aine
unnd dem gedachten hoffpintter die annder hhh.
[E]
Beschehen
xx folgt in B und E: der
yy C, D und E: 6
zz C, D und E: 3
aaa Wort getilgt und jausen sowohl darüber als auch am Rand [jausenn] ergänzt
bbb ig gestrichen
ccc am linken Rand ergänzt
ddd B und E: Wan; C und D: Wo
eee B, C, D und E: ervolgen
fff am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: oder
ggg –ggg B, C, D und E: Zue dero starkher bekhrefftigung seindt zwo zedl gleich lautts auß
einander gesch[n]itten
hhh folgt in B, C, D und E: darvohn zuegestelt wortten
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848