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12. Das Pfisteramt
fridtliche einigkheit under ihnen erhaltten unnd alle gottslösterung , so ein
anfanng alles übels ist, verhüett werde.
[§ 5]
5. Fünfften, alß auch beÿ dem peckhen unnd müller gesindel in gottshauß
vielfelttig gespierdt worden, daß sie ledig stanndts unnd verheÿrathe weibs-
persohnen mit abholung ihren wöschen in die pfistereÿ unnd darin gelegene
mühl wider deß gottshauß gebrauch unnd alt herkhommen züglen, dardurch
nit allein dem gesindt zue aller leichtferttigkheit unnd muetwillen grosse
anraizung geben, sonndern auch leichter abtrag an brodt, mell unnd grieß
unnder dem schein einer wösch durch gebracht werden khann. Dergleichen
ungebüer abzuestellen unnd alle unzucht zueverhüetten, soll pfistermaister
hinfüro ernstlich darob unnd daran sein, daß dergleichen wöschen von dem
gesindel ihrer bestelten wöscherin selbst zuehauß getragen unnd durch sie
auch wider abgeholt werde. Wüerdten sie noch über diß alles verdächtige
weib- oder mans-persohnen aufhaltten wöllen, wuerdt er zuverhüettung al-
ler unzucht , schandt unnd lasters gebüerliche straff gegen ihnen fürzunem-
ben wissen unnd sich selbs auch in der gleichen sachen nit begreiffen lassen.
[§ 6]
6. Den brodt khauff anlangent, welcher sonnderlich beÿ dem peckhen ge-
sindel ein grosser mißgebrauch ist, soll pfistermaister hinfüro, sovil ihme
müglich, gannz unnd gar abstellen unnd vleissiges aufsechen haben, daß
dergleichen getribene brodtkheüff nit in der pfistereÿ aufgericht, noch ihm
wenigisten fürüber gehen.
[§ 7]
7. Sibenten soll pfistermaister , sovil es immer sein khan, sich umb guett ca-
tholisch gesündt , unnd die sonderlich der arbaith woll vorstehen khöndten,
bewerben unnd auf sie achtung geben, daß sie khein unnöttige disputation
in religions sachen anfanngen unnd zum greinen ursach, bevorderist auf die
catholischen achtung geben, daß sie, wo es annderer ihrer handtarbeith in
der wochen nit beschechen khan, zum wenigisten an heilligen Sonn- unnd
feÿrtägen die khirchen unnd den gottsdiennst besuechen, sie auch allweegen
zue den gefallenen hochen fessten zum beichten unnd der cummunion nach
Gottes bevelch christlich zuermahnen, nit underlassen.
[§ 8]
8. Zum achten soll pfistermaister zum wenigisten in der wochen ein- oder
zweÿmahl ihre pether und cammer besuechen unnd sechen, ob sie dieselben
auch sauber unnd rain haltten, nichts verderben oder sonnst unnuzlich in
denselben gehaust werden. Dergleichen starckh darob sein, daß sie allen
unrath auß der pfistereÿ , so zu grosser ungesundtheit ursach geben, jedes
mahl hinweekh kheren unnd solche in guetter ordnung zuerhaltten, sich
auch vor allen dingen befleissen, damit feÿer und leicht allzeit recht versorgt
werde.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848