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Edition
[§ 14]
14. Er pfistermaister solle sich befleissen, daß er daß mühlwerckh in guetten
gepeuden erhaltte unnd die notturfft zue rechter zeit machen lasse, damit
am mahlen khain verhinderung seÿe. Sonnderlich soll er auf den müller zu
Weidling guett achtung geben, ob er auch von jedem muth, weill er bißweil-
len etlich gestrich mell schuldig verbleibt, die rechte zahl der maß liffern
unnd deßwegen nichts underschlagen oder annderwertts, wie fürkhombt,
verkhauffen thue. Wo solches beÿ ihme vermerckht, soll pfistermaister ihne
darumb zueredtstellen, mit waß mell er den gebliebenen resst, weill ihme
selbst nichts zumahlen gebüert, wider erstatten thuet, solche ungebüer
endtweders selbst wendten oder diß deß gottshauß decano oder hoffmaister
anzeigen unnd hierüber ihrer decision erwartten.
[§ 15]
15. Eß sollen auch die müller , sonnderlich auf der Weidlinger mühl ihr
vleissiges aufsechen auf die mühlgräben haben, daß solche zue güssens
zeitten nit verschütt oder in annderweeg schaden nemben möchten, die
selbigen auch wie gebreüchig, so offt es die notturfft erfordert, jährlichen
zue sommerszeitten zum wenigisten ein- oder zwaÿmahl mit vorwissen deß
pfistermaisters durch raumben lassen, der alßbaldten die gebüer hierüber
bestellen unnd verordnen, damit daß wasser sein bessern lauff haben, auch
alle annder nottwendige gepeu , darauf pfistermaister sonnderlich guett ach-
tung geben solle, durch ein jeden cammerschreiber besichtiget unnd waß
daran zumachen vonnötten, demselben beÿ zeitten vorkhommen werden
möge, die müller sonnderlich in der pfistermühl solle allzeit zue Sonn- unnd
feÿrtägen , die mühln abents zuvor umb vier uhren zuestellen unnd deß
anndern tags abents umb solche stundt umbgehen lassen.
[§ 16]
16. Weill die mühl beÿ truckhenen sommer -, sonnderlich aber zue starkhen
wintters -zeitten maniches mall lanng feÿren oder doch nit gar zue starckh
umbgehen thuen, den müllern aber neben ihrer speiß, brodt unnd wein ,
nichts desto weniger daß völlige wochenlohn geraicht wüerdt, also soll pfis-
termaister die müller dahin antreiben, daß sie, anstatt deß müehsigganngs
anndere hanndtarbaith, so er zue der mühl jederzeit nottwendig befindten
wurdt unnd den mühlen zuemachen zuestehet, alß khemb, schindeln unnd
der gleichen zueweeg richten, damit man alles in vorrath haben unnd nit
mangel leüden müesse.
[§ 17]
17. Wann überige kleiben zuverkhauffen verhandten, soll pfistermaister den
mezen annderst nit dann per 2 hß dh unnd solche nit frembten, sonndern
h –h unsichere Lesung
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848