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13. Das Spital und die Stiftsapotheke
und öfters abgegraßet könte werden. Anbeÿ aber auch ein obsichtiges aug
haben, das nichts unterweegs verlohren, noch veruntreuet werde oder das
sie nicht gar ander fremde menscher mit grasen zu lassen, sich unterstun-
den. So hat auch die spitlmeisterin fleißig nachzusehen, das nicht zuvill
futter auf einmahl den viech eingeleget, sondern allzeit nur etwas weniges
und dises öfters wiederhollet und das es von dem vieche nicht ausgestreüet
und in dem s(alva) v(enia) thung verfaultes futter gefunden werde, worüber
ansonst die spitlmeisterin zur scharffer verantwortung gezohen wurde. Es
wird auch das düre futter von dem kammeramt verschaffet und zwar nach
nothdurfft auf jedes stuk hornviech beÿläuffig ein leutner wochentlich ab-
gefolget werden, welches jederzeit nach dem leutner vorzuwägen und vor
welches der waldbereüter zu quittiren ist. Das grämmet hingegen, weillen
solchs nicht wohl kann gewogen werden, solte jederzeit in gegenwarth des
spittlmeister gefasset und geladen und vor jede fuhr die quittung geschrie-
ben werden. Zur waÿd oder viechstand, damit das viech doch auslüfteren
könne, wird indessen der teüchgarten angewiesen, wohin dasselbe nach gut
befinden kann getrieben werden. Übrigens werden beÿde bestens besorget
seÿn, das kein futter noch holz nächtlicher weil über die maur verschleppet,
weder butter noch milch veruntreuet werde und eben darum, obschon das
kuchlamt jederzeit mit nothwendiger milch , rähm oder frischen butter nach
erforderniß zu versehen ist, solte doch nichts ohne zettl aus dem kuchlamt
und vor diser nicht einmahl ein süeßobers (es wäre dann von der prälatur
aus unterschrieben) hergegeben werden, welche zettl gut aufzubewahren
und jährlich mit dem auszug alles dessen, was das ganze jahr gelifferet
worden, in die prälatur zu übergeben seÿn.
[§ 3]
Drittens werden ihnen zu bestreittung diser wirtschafft die 8 dienstbothen,
wie bishero, mit gewöhnlichen lohn und ausspeisung zugegeben, welche sie
zur wösch , nadereÿ und hornviech nach ihren gut befinden und beschaffen-
heit deren umständen eintheillen können. Jedoch werden beÿde besondere
obsicht haben, damit keine fremde vagirende über nach aufbehalten, son-
dern nächtlicher weill alles gut verspöret, nicht nur die ausseren thör, son-
dern auch die innere, wo die dienstbothen schlaffen, gut verwahret werden,
damit sowohl das nächtliche einsteigen, alß alle heimliche zusamkunften
des ungleichen geschlecht, sovill möglich verhindert werden. Übrigens solte
unter selben auch sonst ein gute khristliche ordnung in täglicher gebett,
anhörung des heil(igen) meßopfer, besonders an Sonn-, und gebottenen fest-
tägen in beÿwohnung des gottesdienst mit amt und predig gehalten und
nicht die mindeste ausschweiffung oder freÿheit gedultet werden.
[§ 4]
Viertens wird sich der spitlmeister auf dem khor an höheren festtägen , auch
sonsten, wenn selber nicht besonders verhindert, beÿ der music einfinden
und gebrauchen lassen. Dahingegen wird ihnen zu ihren gehalt ausgewißen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848