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Edition
und zwar aus dem kelleramt anstatt 20 e(me)r zehendmost in geld die ge-
wöhliche 50 fl b
item 9 e(me)r 5 m(as)s off(icier) wein à 5 fl d(en) e(me)r
angeschlagen, macht 45 fl 37 X 2 d
festwein jährl(ich) 4 m(as)s conv(ent) wein , die maß à 12 kr 48 X
in advent täglich 1 seitl wermuth zu 24 tag gerechnet,
machet 6 m(as)s à 8 kr angeschlagen 48 X
eßig beÿläuffig ½ e(me)r à 2 fl 30 X
zusam 99 fl 43 X 2 d
von dem kuchlamt wochentlich 17 lb rindfleisch , das
lb per 5 ½ kr gerechnet, macht jährlich in geld 70 fl 7 X 2 d
kälb bratten wochentlich 2 lb, das lb per 6 kr, macht jährlich 9 fl
kälb festbratten das jahr 5 mahl allzeit 4 lb, macht jährlich 2 fl
kerzen weiße jährlich 40 lb, das lb à 12 kr gerechnet, machet 8 fl
kerzen schwarze jährl(ich) 20 lb, das lb à 11 kr
gerechnet, machet 3 fl 40 X
1 ½ meezen salz betragen 106 lb à 24 kr 7 fl 4 X
latus 99 fl 51 X 2 d
latus herüber 99 fl 51 X 2 d
1 ½ pfundt krauth c 4 fl 48 X
8 mezen ruben à 27 kr 3 fl 12 X
4 scheidl stockfisch beÿläufig 24 lb 26 kr, macht 2 fl 24 X
fisch und schmalz geld 26 fl 31 X 2 d
zusam 136 fl 47 X
Von dem pfisteramt wochentlich 2 paar semmel ,
machen jährlich 104 paar, das stuk à 1 kr gerechnet 3 fl 28 X
wochentlich 6 zeil großes à 4 lb also jährl(ich) 312 zeil
à 6 kr betragt 31 fl 12 X
alle fasstäge 1 achtl fohlmehl macht jährl(ich) 15 meez(en)
à 32 groschen angeschlagen, betragt in geld 24 X
alle montath 1 meezen römischmehl à 25 groschen gerechnet,
betragt jähr(lich) in geld 15 X
zusam 73 fl 40 X
Von dem kammeramt der spitlmeisterin die gewöhnl(ich) 30 fl
jedem jährl(ich) 5 klaffter harts holz à 4 fl, machet 20 fl
zusam 50 fl
Summarum 359 fl 55 X
b in A fehlen die Angaben der Währungseinheiten
c folgt in B: den schilling à 24 X, machet
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848