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13. Das Spital und die Stiftsapotheke
[§ 9]
Jeder im stiftsspitale sich ereignende todesfall ist sogleich bey der kanzlei-
direction und dem kammeramte anzuzeigen.
[§ 10]
Sollte sich ein pfründler eines ungehorsams, einer übertretung der hausord-
nung oder eines andern vergehens schuldig machen, so ist derselbe ernstlich
zu ermahnen; bleibt die widerhohlte ermahnung fruchtlos, so ist er mit
einem abbruche an speise oder trank zu strafen; bei größeren Vergehun-
gen aber, als raufereien , veruntreuungen , unzucht , widersetzlichkeit oder
öfteren wiederhohlung des nämlichen fehlers hat sich die spitelmeisterin
an den spitelverwalter zu wenden, damit dieser bey der bestrafung solcher
individuen ihr den nöthigen beystand leiste und den sträfling mit arrest
belege. Wird ein individuum für unverbesserlich gefunden, so ist mir die
anzeige zu machen, worauf ich bestimmen werde, ob dieses individuum noch
länger im spitale zu belassen sey.
[§ 11]
Zu dem wirkungskreise des obgedachten spitalverwalters gehört nebst dem
beystande den er, wenn er aufgefordert wird, der spitelmeisterin bey der
correction und bestrafung der pfründler zu leisten hat, noch die unter-
fertigung der jährlichen an die hohe landsstelle einzuschickenden spitals-
rechnung , wobey ausdrücklich bemerkt wird, d(ass) er den pfründlern oder
andern im spitale befindlichen personen keine befehle zu ertheilen, keine
arbeit aufzutragen und sich in kein geschäft unaufgefordert zu mischen
hat. Die spitelmeisterin ist und bleibt demnach die eigentliche vorsteherin
der pfründler und mägde und ihr allein kommt die aufsicht über das ganze
stiftsspital zu.
[§ 12]
Die weitere obsorge der spitelmeisterin erstreckt sich auch auf die im
stiftsspitale befindlichen herrschaftlichen kühe , deren gegenwärtig nur eine
vorhanden ist. Sie wird daher für deren fütterung und pflege bestens sorgen
und die aufsicht und pflege derselben einer solchen magd anvertrauen, die
dießfällige kenntniß besitzt. Wenn die kuh erkrankt, so ist die anzeige beym
stiftsküchenamte zu machen, damit für deren heilung das nöthige vorgekeh-
ret werde. Was nebst dem auf die prälatur täglich, ausgenommen ich wäre
abwesend, zu liefernden obers und der für die sängerknaben abzugebenden
milch , noch an milch erübriget ist, an das küchenamt abzuliefern.
[§ 13]
Das grünfutter ist an jenen plätzen, die vom kammeramte vorgezeichnet
werden, von den pfründlern zu mähen und herbeizuschaffen und es darf,
um jede veruntreuung zu verhindern, keine fremde person zum mähen zuge-
lassen werden. Das trockene futter wird vom kammeramte herbeygeschafft
und ist wohl zu verwahren, damit nichts verschleppt werde.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848