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Edition
[§ 14]
Der spitelmeisterin wird zwar gestattet, eine kuh für sich einzustellen;
aber eine andre person, wenn sie auch im stiftsspitale wohnen sollte, darf
keine kuh oder ziege einstellen; sollte es aber geschehen, so ist davon die
anzeige beym kammeramte zu machen, damit durch dasselbe obiges verboth
aufrecht erhalten werde.
[§ 15]
Eine andere und sehr wichtige obliegenheit der spitelmeisterin bestehet darin,
daß sie genaue und strenge aufsicht über die wäsche und über die deshalb
aufgenommenen mägde führe. Sie wird sorge tragen, daß nichts von der
übernommenen wäsche veruntreut werde oder verloren gehe; und ist der
verlust durch unachtsamkeit der mägde entstanden, so sind sie für den ersatz
verantwortlich zu machen. Sie wird ferner sorge tragen, daß die ganze wäsche
gut gereinigt und geglättet zuruckgestellt und was einer ausbesserung bedarf
und dieselbe zulässt, auch ausgebessert werde. Sie wird auch nach möglichkeit
hemde machen, kirchen-, tisch- und bettwäsche nähen lassen, die leinwand
selbst zuschneiden und strenge wachen, daß keine fremde wäsche im spitale
von den dienstmägden genähet oder gewaschen werde.
[§ 16]
Stets wird sie den vortheil ihrer herrschaft, wie es rechtschaffenen dienern
gebührt, im auge haben und wachen, d(ass) kein holz oder seife veruntreut
oder verschwendet werde und d(ass) bey der reinigung der wäsche keine
solchen mittel angewendet werden, durch welche die wäsche schaden leidet.
[§ 17]
Rücksichtlich der herbeyschaffung des lichtes, der seife , des zwirnes, der
seide, bänder und des stärbmehles hat sie sich an das kammeramt zu wen-
den.
[§ 18]
Es ist ihr ferner überlassen, mägde aufzunehmen und zu entlassen und über
sie alle jene gewalt auszuüben, die jeder frau über ihre dienstbothen zuste-
het. Von ihr hängt auch die bestimmung ab, welche magd bey erledigung
eines höheren platzes vorzurücken habe. Gleichwie aber die spitelmeisterin
über die dienstmägde alle rechte einer frau ausübt, eben so liegen ihr auch
alle verpflichtungen einer frau ob; sie hat demnach eifrig hinzuwirken, daß
alle ein wahrhafft christliches leben führen, alle Sonn- und feyertage der
predigt und dem hochamte beywohnen, öfters beichten , keine unflätigen
lieder singen, keine zügellosen reden führen, fleißig und unermüdt arbeiten
und stets im frieden und eintracht leben.
[§ 19]
Vorzüglich strenge ist untreue zu rügen und eben so strenge zu wachen,
daß alle zusammenkünfte mit personen des andern Geschlechts, besonders
aber nächtliche zusammenkünfte, die durchaus nicht zu dulden sind, unter-
bleiben. Sollte sich eine magd gegen das sechste geboth gottes versündiget
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848