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13. Das Spital und die Stiftsapotheke
besorgen, hieran a in ein so andern was nöthig oder abgängig ist, mit gutheis-
sen des bestelt stifftlichen herrn medici und in der vor das stifft und des aus
solcher stiffts appotecken zuversehen kommenden personalis erforderlichen
quantitaet von zeit zu zeit nachschaffen und in dißfähliger elaborirung
jederzeit alle schuldige embsigkeit und genaue aufsicht anwenden, die etwo
hierzu gebrauchende species, ingretienzien, instrumenta, kohlen oder was
es ist, aber
[§ 2]
andertens jederzeit aus des stiffts cammer amt mitls dahin einlegenden zet-
len oder specificationen anverlangen solle. Und ob mann schon stifftlicher
seiths
[§ 3]
drittens sowohl wegen des überantwortheten als auch ferer von zeit zu
zeit nachzuschaffen kommenden medicinen vorraths sich haubtsächlich von
ihme, herrn provisore , gewissenhafft, ehrlich und aufrichtiger menaggir-
und besorgung verlasset, derentwegen auch hievon eine genau und ordent-
liche verrechnung demeselben keines wegs anmuethet. So hat jedoch
[§ 4]
viertens, er, h(err) provisor , um eintweders beliebigen fahls alljährlich oder
beÿ einsmahlig desselben austritts einen beÿläuffigen überschlag formiren
zu können, wegen all und jeden, so wohl für herren geistliche im stifft als
auch für stiffl(iche) officiere , bediente und deren leüthe abgebenden medica-
menten von tag zu tag eine ordentl(iche) aufschreibung zu halten, in solcher
jedes patienten nahmen, welchen die medicin zuekommen, getreülich ein-
zusetzen, auch sothane medicinen abgaben, wo- und soviel immer thuenlich
mit recepten oder recipisse zubelegen, hievon alsdann von halb zu halb jahr
eine mit bemelten recepten oder recipisse instruirte specification oder conto
mit ausgeworffen betreffenden tax einzustellen. Hingegen ist
[§ 5]
fünfftens in die statt oder umligende orthschafften, mithin ausser des stiffts
oder andern als von stift depentirend und in stifftlich wohnungen befünd-
lichen persohnen etwas von der stiffts appotecken abzugeben beÿ aigener
entgeltung der hierauf durch landsfürstl(ichen) befelch verhenkten straffe
verbothen. Sonsten aber wird er herr provisor
[§ 6]
sechstens verbunden, daß gleich wie bis anhero auch führohin beÿ all denen
h(errn) h(errn) geistlichen und jeden derselben, zu was für einer zeit immer
er berueffen wurd, zu erscheinen, die so erkranket von zeit zu zeit zu besu-
echen, denenselben mit rath und thatt an handen zugehen und wegen ihren
krankheiten, wo nöthig ist oder erforderet wurd, an dem stifftl(ich) bestelten
a korrigiert
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848