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14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen
[§ 9]
Unnd wan ain roß unnbewust aines stallmeisters inn unfall, schaden unnd
khrannckheiten füel, eben warne[m]ben, wie oder durch wem es beschehen,
damit solchen zeitlichen geholffen werden muge. Unnd nach den er nÿt al-
zeit dabeÿ sein khan, den knechten vleisich zeigen unnd ernnstlichen darob
sein, damit die cgebuerliche vleissigec in seinen abwesen, gleich so woll allß
wen er anheimbs wer d, den rossen erzeigett werde.
[§ 10]
Item er, stallmeister , soll auch sein vleissig auf merckhen haben, damit das
ordinarÿ futter , so wochentlich nach anzall der roß geben wirt, empfangen
unnd den rossen allso unverschwentlich verfuetert werde, auch muglichen
vleiß furwenden, damit die reitknecht sammentlich unnd sonnderlich iren
dinsten vleißsich beÿwonen, insonderheit aber irer instruction nach geloben
unnd vleissig gehorsamen. Da er auch bei ainen oder den andern unvleiß
oder nachlassigkheit spuert, sÿ guetlich anreden, im fall khein besserung
gespurt, dem herren hoffmeister umb weitere gepuerliche einsehung solli-
ches anzaigen.
[§ 11]
eAuch soll under anderten ime stallmaister ernnstlich eingebunden sein
(. . . )e
[§ 12]
Was auch stalmeister sonnst ausser obeschribner articl in solcher seiner ver-
waltung nutz unnd guets betrachten unnd schaffen khan, soll sich dasselben
zuthuen nit weniger befleisen unnd treulich verichten, alß ob es zu ge-
genwirdiger instruction außtrucklich vermelt worden unnd ainen getreuen
diener wol anstet unnd gebuert.
[§ 13]
Zum lessten unnd beschluß sol auch f ime stalmeister mit ernnst eingebun-
den werden, das er darob seÿ, das sich die knecht in aller zimblicher gebur
erbar, zuchtig unnd freundlig g halten, hmit dem feur im stall und zimer
gewarsam umbgehenh, iren diensten bestes vleiß, wie oben gemelt, außwar-
c –c mittels Positionszeichen unter der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: wolthat
d unter der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: ist; über der Zeile ergänzt und gestri-
chen: were
e –e mittels Positionszeichen am linken Rand ergänzt. Es finden sich weitere Ergänzungen
an beiden Rändern sowie am Blattende, deren Reihenfolge unklar ist und die aufgrund
zahlreicher Korrekturen nicht mehr sinnvoll rekonstruierbar sind. Inhaltlich geht es
um die Versorgung der Pferde mit Hafer.
f über der Zeile ergänzt
g unsichere Lesung
h –h am linken Rand mittels Positionszeichen ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848