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14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen
daß sie beÿ einer geistlichen herrschaft sich befünden, alwo etwaß mehr
ehrbahrkeit und eingezogenheit erfordert wird, dan sonsten.
[§ 3]
Drittens wird erfordert, daß der geschier meister ein tapfferer und ernsthaff-
ter mann seÿe, der durch seinen untadelhafften wandll und gutte vernunfft c
beÿ seinen stall parteÿen sich in ein ahnsehen und aestime wiße zu satzen d,
welches dan erfolgen wird, wan man wird sehen, daß er sein ambt recht
verstehet, nichst befehlet, daß nicht der gesinder vernünfft gemäß und recht
thunlich, auch wehme solches zu verrichten zu kommen und wan jedes zu
seiner rechten zeitt geschehen solle, damit widrigen falß er nicht vor den
seinigen alß ein unverständiger nicht ausgelacht werde.
[§ 4]
Viertens ist zu wißen, daß under des geschiermeisters commendo, obsicht
und verwahrung stehen und sich befinden, erstlich alle stall partheÿen, wie
sie den nahmen haben, keinen außgenohmen, der gantze geschierfoff , sambt
allen stallungen in und daraus, des selben alle heu und stro magazin und
boden, item alle carossen , chaisen , caleßen , schlitten, item alle sattelzaum,
geschier und zeuch, alle schwäre wagen und alles führe werckh mit allem
seinen zu gehörigen mobiliea.
[§ 5]
Fünfftens ist des geschiermeisters schuldigkeit, des tages zum wenigsten
ain mahl in der anticamera sich sehn zue lassen, umb zu vernehmen, ob
der gnädige herr, herr praelat nichst absonderlich zu befehlen habe. Die
ordres und disposition uber die reitt roß , carossen , chaisen , caleßen hat er
allein von dem gnädigen herrn praelaten , dan auch vor seiner hochwürden
deme herrn dechant zu erwahrten, wan die gnädige herrschaft auß zu raisen
beliebtt, soll der geschier meister roß und wagen in gutter ordnung, punctual
zu rechter zeitt und ohne bestimbten ohrt stellen und sich selbst darbeÿ
einfinden laßen. Damit er auch alle augenblick zu etwa auß kommenden
befehl sich parat befinde, ist seine schuldigkeit daran zu sein, daß alle wagen
und geschier , so bald solches von der raise zu hauße ankommen, gewaschen,
abgestaubt und gesaubert werde, auch das jenige, so einer reparation oder
auß beßerung bedarft, also bald wider ergäntzet und zu gericht werde und
an sein gehörigen ohrt gebracht werde.
[§ 6]
Sechstens des geschiermeisters e verrichtung bestehet vornehmlich in an
ordnung des fuhre werckhs zu allen hauß nottdurfftten, solches nuhn wohl
an zu ordnen ist nöttig mit deme forst- und weinkeller-ambter öffter under f
c folgt ein getilgtes Wort
d über der Zeile irrtümlich ergänzt: wiße
e folgen zwei getilgte Wörter
f folgt irrtümlich ein zweites Mal: under
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848