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Edition
redung zu halten, umb zu wißen, wie vill hundert klaffter holtz auß denen
wälder und auhen ab zu hohlen, waß daß heu - und stro -fur fuhren braucht,
heim zu bringen, wie vill furen wein stöckhe die wein keller in daß wein
geburge zu bringen haben, wohin die mist oder dung furen, g und waß des
gleichen mehr vorkommen kan, damit alles reistlich uberlegt werde, waß von
mehren zu gleich ein laufenden geschäfften ahn ersten und notwendigsten
muge verricht werden. Doch also, daß keines schaden leide, wo beÿ dan zu
betrachten, daß daß gantze jahr durch mehr nicht alß etwa 280 tage zur
arbeit zu gebrauchen, zu deme die übrige Sonn-, und feÿr -tage sein. Daß
auch ihm herbst ad 6 wochen mit aller ohrten masch , most und vaß führen
gebrauch werden, wo beÿ er aber hin widerumb die lese bauern zu hülft hatt.
Wo beÿ nota bene kein lese baur jemahls ahn zu nehmen oder in dienst ein zu
stehen zu gelaßen solle werden, er erscheine dan mit einem gutten starckhen
wagen , der mit starckhen roßen wohl bespant. Der geschiermeister wird
auch nicht das geringste geschenckh und verehrung von denen leßbauern
ahn zu nehmen understehen, damit er denn lese bauer in etwa verschöne,
ihnen mehr leühte furen zu thun befehle, daß ander deßen der gantze last
der arbeit auf der herrschafft pferden liegen bleibe, so liebe ihm sein ehre
und der der gnädige herrschaft gnade ist.
[§ 7]
Siebentens des geschiermeisters taglich, ja stündliche verrichtung ist, alle
ställe morgens in aller frühe des tages, zum öffteren abenß und nicht selten
in der nacht zu besuchen und nachzusehen, ob die knecht ihre arbeit, wie sie
schüldig, verrichten, ob die roß zur rechter stunde zu aller zeitt gefüttert, ob
nicht etwa einer aus faulheit des roß tränckens mit fleiß vergeße, ob die roß
sauber geputz worden, ob des abens eine gutte streu gemacht worden, ob
nicht einer seine roß uber nacht so kurtz an die roß bähre anhange, daß
daß arme viehe deswegen die gantze nacht durch stehent bleiben muß und
sich nicht auf die streu niderlaßen könne, nuhr damit ein solcher schlenckel
nicht so vill muhe morgens habe, daß roß widerumb zu butzen, ob die
knechte zäumme und geschier abens fein ordentlich an ihre gehörige ohrt
aufhangen, damit, wan etwaß beÿ der nacht außkömme, als ein feurs brunst
(welche doch der güttige Gott all zeitt abwenden wolle) man die roß in
aller eÿll in das geschier bringen konne, umb feur spritzen und waser zu zu
fuhren konnen, ob die knecht uber nacht in dene ställen seÿn, ob sie nicht
verdachtige persohn dahin bringen, ob sie, wan kottig wetter und die roß
nicht in die schwamme geritten worden, denen pferden die fues ab gewa-
schen, dan, so der kotter an denen füeßen erhartet ist, kein wunder, wan
die roß hernach die mauckhen, defluxiones und andere schaden bekommen,
auch alle zeit zu schauen, wie die knechte mit ihren roßen umb gehen, ob
g folgen einige getilgte Wörter
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848