Seite - 707 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 707 -
Text der Seite - 707 -
14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen
ben, damit von selben nichts entfremdet oder ohne veranstaltung des h(errn)
camerer verkauffet werde und die darinen saumseelige au- und waldknecht
h(errn) camerer andeuten. Eben auch solle er die abführung des holzes aus
den holz stadel, sowohl fur deputaten, als auch für andern stiffts bedürffnus
besorgen und hierüber h(errn) camerer rechenschafft zu geben haben.
[§ 17]
q17mo. Wird auch ein waldb[e]reitter verhalten, auf anschaffung des h(errn)
camerers in jenseithigen waldungen und auen embsig nachzusehen, wie
selbe beschaffen, alda der nuzen des stifftes an gehölz , so wohl als heu und
grammet könne befördert werden.q
[§ 18]
18vo. Solle er nicht berechtiget seÿn, ohne consens des h(errn) camerers
einen tung jemand abzugeben.
[§ 19]
19no. Wochentlich solle ein waldbereitter r die bericht von seinen geschehe-
nen amts verrichtungen dem h(errn) camerer abstatten, auch was folgende
wochen vorzunehmen und zu verrichten seÿn, anmelden. s
[§ 20]
20mo. t Wird ein waldbereitter u haubtsächlich aufgetragen, das feuer und
liecht im gschierhof zu besorgen, dahero solle er keinen gestatten, mit freuen
liecht in den gschierhof oder ställen zu gehen, auch zu solcher mehrerer
sicherheit öfters die ställ zu nachts visitiren. Solte aber ein waldbereit-
ter v überwissen werden, das durch seine fahrlosige obsorg und vahrlassung
öfftermahliger nachsehung und visitirung ein feuer in den gschierhoff ent-
standen seÿe, so hat selber den hiraus enstandenen schaden gänzlich aus
seinen vermögen zu ersezen.
[§ 21]
21mo. Wird ihme waldbereitter w für seinen unterhalt folgendes gegeben, alß
1mo ein gehalt oder jahrliche besoldung per 100 fl und 6 fl stiftlgeld
2do wird ihme ohne allen entgeld oder bestand oder täz oder umbgeld
placidiret, in dem gschierhof bier auszuschenken
q –q B: 18vo Wird ihme aufgetragen, auf solche arth die au- und waldwisen zu besorgen, ob
selbe gebuzet, wie auch das heu und graimet .
r B: gschiermeister
s folgt in B ein Paragraf, der in A nicht vorkommt: 21mo Ein gschiermeister , wen er ein
music verständiger ist, solle auch verbunden seÿn, an fest- und Sontägen zur vesper,
fruhe- und hochamt auf den chor zur music zu erscheinen.
t aufgrund der zwei zusätzlichen Paragrafen in B [siehe Fußnoten k und r] unterscheidet
sich ab diesem Paragrafen die Nummerierungen von A und B um zwei Nummern
u B: gschiermeister
v B: gschiermeister
w B: gschiermeister
707
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848