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15. Angestellte und Handwerker
zeitlich deß gottshauß cammerschreiber oder ihro hochwürden und gnaden
herrn praelathen selbsten andeüten.
[§ 5]
5. Zuverhiettung aller besorgenden ungelegenheit oder weitleiffigkheit mit
dennen von Wienn solle er sich in besagten wiennerischen freÿhoff alles
wein , bier , most unnd brandtweins geschenkhs, sowohl heimblich alß of-
fentlich enthalten, auch in besagtem closterneuburg(ischen) freÿhoff kheine
kost- oder pöttgeher, noch frembde fuhr oder andere wägen ohne außtruck-
hliche erlaubnus deß g(nä)digen herrn pralathens , sowohl beÿ tag alß über
nacht einzunemben oder frembde pferdt einzustellen. Villweniger von heu
und stro und andern rauchen fuetter frembden leüthen oder ausser hauß
zugeben sich unterfangen. Die gaill von denen clösterlichen pferdten gesam-
blet, solle dem closter weillen es deroselben selbsten vonnöthen hat, allein
verbleiben, so zu gewisser zeit abgehollet und in die clösterliche weingartten
solle verführet werden.
[§ 6]
6. So offt herr lanndtmarschall ins landthaus denen löbl(lichen) ständten
wirdt lassen ansagen oder aber dem praelathen standt allein zuerscheinen
solte angesagt werden, solle er alsobaldten ohne verzug solche ansagung
nacher Closterneüburg , wan auch schon die thör sommers zeit gespöret
solten sein, entweder selbst oder durch seinen lehr jungen andeütten. In-
simili die abgelegte brieff im hauß solle er in kheines weegs verligen lassen,
absonderlich die so an ihro hochwürden und gnaden, herrn praelathen ,
lauthen und zu zeiten sehr vill daran gelegen, solle er, wann anderst khein
closterbediente verhanden, welchen er sÿe auffgeben khundte, selbst oder
durch seinen jungen gehöriger ohrten, ohne verzug überantwortten, nit
weniger die getruckhte zeittungen sambt denen extracten alle Mitwoch und
Sombstag fruhe zeitig abhollen und herauffschiekhen.
[§ 7]
7. Solle die haußmaisterin verbunden sein, denen vom closter herabkhom-
benden geistl(ichen) unnd officiren umb dero bezahlung was sÿe etwan in die
kuchel schaffen werden, umbsonst, wie auch den andern c im hauß studiren-
ten geistlichen mit zueziehung deß angenombenen dienstmenschens oder
köchin alles vleisses zu kochen und im einkhauffen sich ainiges vorthls nit
gebrauchen und da etwan ihro hochwürden und gnaden mundt koch neben
der köchin ihrer hilff in der kuchel vonnöthen hette, sÿe sich dessen nit
waigern solle.
[§ 8]
8. Wann noch schließlich in ain oder andere etwas beÿzuruckhen solte vor-
fallen, will ihme ihro hochwürden und gnaden herr praelath solches noch
c B: auch
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848