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16. Die Donauschifffahrt
von der Stockh(erauer) marckhtfuhr und holzfuhren (umb das baare gelt)
von jeder fuhr 20 X hartgelt ihme raichen zulassen. Zue deme auch 5 lb rindt-
fleisch , 8 par oder 4 zail officir brodt und 4 mass officir wein , wochentlichen
erthailen zulassen. Allein in der fassten und andern gewöhnlichen fasttägen
ist ihme nichts verwilligt ohne der kosst.
[§ 5]
Was nun 5tens die ubrigen 8 knecht (ausser des urfahr schöffreiders so
sein jahrliche besoldung auß dem cammerambt einzufordern hat) anbelangt,
soll ihnen wochentlich wie vorgemelt so lang man würckhlich fahren kan,
dem kranzlmaister auch ain reichstaller wie dem oberknecht und hartgelt
von jeder fuhr 30 kr, denen andern 3 aber alß stoÿrer, pruckhknecht und
marckht schöffreider jeden wochentliche 1 fl und 20 kr hartgelt und denen 4
urfahr knechten blos allein jeden 1 fl wochengelt und kein hartgelt gegeben
werden. Im fahl aber die völlige summa nicht uber 11 fl 30 kr in ainer wochen
außtragen wurde, wehre selbige auf 10 thail zuverthailen auff gleichen thail,
also daß dem closter allein b so viel gebüerte, dann ainen jeden knecht sambt
dem oberknecht und cranzlmaistern.
[§ 6]
Zum sechsten von der Stockherauer marckhtfuhr , wie ihnen die kost daro-
ben alß jeden knecht vor pier und wein , brodt und essender speiß passiert
auf 2 mahlzeit allen 5 knechten jeden 15 X, kombt ain mahlzeit auf 1 ß oder
7 ½kr, zusamben 1 fl 15 X und nicht mehrers abents. Wann sie von Stock-
h(erau) nacher hauß zuruckhen komen, haben sie knecht ihr gewöhnliches
essen, darzue neben ½ wein auf jeden zusamben auf 4 knecht 2 c maass und
vor jeden 1 paar brodt , zusamben mit d1 par zum aufschneidend, 5 e paar
officier brodt völlig fahren lassen, allein auf ihr widerholtes bewegliches
bitten, ist ihnen vorbenantes essen sambt brodt und wein wider auf ein
neues auß g(naden) verwilligt worden.
[§ 7]
Sibentens nacher Azenbruckh umb stro , wein , traidt , haabern und krauth
etc. welche fuhrn bis in den 3ten und 4ten tag wehren, soll ihnen geraicht
werden 3/4 emmer, jedest 30 mass wein , 15 par officir - und 15 par gsindt-
brodt , wie auch 18 lb rindtfleisch . Dises haben sie auch zufordern, wann zu
herbstzeiten beÿ der fahnstangen fausser Wien von denen auen das preen-
holz (nacher Hiezing und ins hauß gehörig) abgefiehrt wirdt.fg
b über der Zeile ergänzt
c unsichere Lesung
d –d mittels Positionszeichen am linken Rand ergänzt
e korrigiert aus 4
f –f am linken Rand mittels Positionszeichen ergänzt
g am linken Rand findet sich eine Anmerkung von anderer Hand: den 16. Junÿ [1]678
haben ihro hochw(ürden) und g(naden) ihnen auf 2 zillen auf stro und trait auf 1 knecht
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848