Seite - 728 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
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Edition
[§ 8]
Achtens zue unser lieben frauen Täfferl hinauf mit knechten und ain zillen
1 emmer wein , auf 20 lb fleisch daß gelt und 20 par officir brodt. Im fahl
aber 2 zillen und 7 persohnen währen, 1 ½ emmer wein , auf 30 lb fleisch das
gelt und 30 par brodt auß der pfistereÿ .
[§ 9]
Neuntens von der Wiener marckhtfuhr am Erchtag gibt man ihnen umb
den ochsenfueß ihr gebürnuß 8 kr, Freÿtag und Sambstag daß kaßgelt 4 X,
zusamben 2 tag 8 kr, item jedes mahls abents ihr gewohnliches essen zu hauß
sambt 8 par officir brodt neben 2 mass wein und der warmen speiß.
[§ 10]
Wann zum zehnten umb Jacobi und S(anct)h Simoni i sie schöffknecht mit
dem grossen leibschiff nacher Crembs fahren, gebürt ihnen so viel, alß ob
sie nach Azenbr(uck) um traidt oder stro gefahren wehren, wie obbemelt.
[§ 11]
Zum ailfften von ainer frembten herrnfuhr, gail fuhr , traidtfuhr , haberfuhr ,
strofuhr , holzfuhr , zieglfuhr , stainfuhr , maisch und weinfuhr , wagenfuhr ,
hafnerfuhr , mehlfuhr , Wienner fuhr mit ihr g(naden) oder h(errn) geistli-
chen jedes mahls von ainer dergleichen fuhr haben sie 3 par officir und 3 par
gsindt brodt , wie auch 5 seitl wein abzuhollen und nicht mehr j. Von der uber
und herüberfuhr aber uber die Thonau haben sie nichts zufordern.
[§ 12]
Was nun zwelfftens vor allerhandt robathfuhrn , welche nicht benennt,
vorfallen mechten, seindt die marckhknecht so wol alß die urfar knecht
schuldig. Wann sie ohne dem müessig sein, selbe zubefördern, ingleichen
ehe und bevor sie feÿrn sollen, klampfen zurichten, zillen außzuwässern,
reÿen einzumachen, auch denen zillen schoppern helffen und zuraichen und
wann neue zillen abgemacht werden miessen, sie die nothwendige prückhen
am cranzl und stÿr einschneiden, deßgleichen in neuen wagen pletten voll
holz von alten schiffen (die sie umb die nicht mehr brauchsambe kipf zer-
schlagen) einrichten. Wirdt ihnen auch sambentlich hiemit alles ernst lauth
des gemessenen befelchs von der hochlöbl(ichen) n(ieder)ö(sterreichischen)
reg(ierung)verbotten, daß sie beÿ vermeidung ihres diensts in höchster straf
von keinem menschen ainiges drinkhgelt weder begehren noch annemben
mehr verwilligt auß g(naden), daß sie nach so viel wein , brot und fleisch alß sonst mit
ainer zillen zufodern haben
h über der Zeile ergänzt
i folgt ein getilgtes Wort
j am linken Rand von anderer Hand ergänzt und gestrichen: von wegen der holzfuhren
im herbst beÿ der fahnstangen ist ihnen auf 3 tag in allen zu einer zubueß verwilligt
worden 10 lb rindtfleisch
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848