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Edition
und unterredungen an verrichtungen zu hindern, niemand auf längere zeit
von der kanzleÿ sich zu entfernen, viel weniger ausser krankheitsfällen
(welche jedesmahl dem herrn direktor anzuzeigen sind) von der kanzleÿ gar
auszubleiben und damit herr direktor von der abwesenheit eines oder des
andern individuums behörige wissenschaft haben möge, so werden demsel-
ben alle, nicht nur in eigenen, sondern auch in amtsverrichtungen, etwann
vorkommende reisen, vorläufig zu melden, in dessen abwesenheit aber dem
hofrichter oder wenn auch dieser abwesend wäre, immer dem ersten be-
amten anzuzeigen seÿn, damit von selben dem herrn direktor beÿ dessen
zurückkunft die meldung geschehen könne.
[§ 27]
Alle vertrettungen oder wie immer geartete anbringens verfassungen sind
für allezeit untersagt, damit niemand seinem eigenen geschäfte sich zu
entziehen anlaß nemmen möge unnd eben so solle auch keinem gestat-
tet seÿn, ohne erlaubniß des herrn kanzleÿdirektors die ihm zukommende
arbeit durch jemand anderen zu verrichten und sich willkürliche gehilfen
aufzunemmen.
[§ 28]
Sollten sich fälle ergeben, daß jemand durch krankheit zwar auszugehen
verhindert, jedoch zu arbeiten fähig wäre, so solle demselben mit vorläufiger
erlaubniß des herrn kanzleÿdirektors zwar gestattet seÿn, die nöthige bü-
cher und schriften nach hause zu bringen, ausserdem aber sollen durchaus
keine bücher und akten aus der kanzleÿ gebracht, viel weniger eine zahlung
ausser der kanzleÿ angenommen werden.
[§ 29]
Endlich wird es der obsicht des herrn kanzleÿdirektors übertragen, daß
selber nicht nur von den verrichtungen des gesammten kanzleÿpersonals
öftere einsicht nemmen und sich von dem eifer, thättigkeit und genauigkeit
eines jeden individuums selbst überzeigen, sondern auch über die richtig-
keit der kassen (weßwegen jeder kassebeamter sein tagbuch rein und auf
jedesmahlige durchsuchung der kasse bereit zu halten, auch derselben sich
willig zu unterziehen hat) genaue sorge tragen, den öfteren gegenhalt der
tagbücher mit den kassen anstellen oder die vorkommende quittungen und
sonstige einen taxbetrag enthaltende instrumenten dem tagbuche selbst
entgegen halten solle.
[§ 30]
In abwesenheit des herrn kanzleÿdirektors hingegen hat der hofrichter nicht
nur auf die befolgung dieser vorgeschribenen ordnung und auf die beförde-
rung allseitiger amtsgeschäfte zu sehen, einen beobachtenden saumsaal zu
ahnden oder nach beschaffenheit der umstände dem herrn direktor anzu-
zeigen, sondern auch überhaupt der ihm zukommenden obligenheit gemäß
zu besorgen, damit beständig gute ordnung und die einem jeden nach maaß
seines ranges gebührende achtung beÿbehalten werde, damit nicht etwann
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848