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Edition
[§ 8]
Remanenzer
1. Die remanenz über das ganze obere gebirg zu führen, in selben die besit-
zer den grundbüchern gleichlautend ab- und zuzuchreiben.
2. Uiber die neuen fechsungen sowohl als über die na(tur)al und gelddienste
aus den einlangenden beschreibungen die berechnungen zu machen und
hierüber alljährlich ein neues zehendbuch zu verfassen.
3. Hierüber die gehörige extracten an die zehendholden auszufertigen.
4. Das bergrecht zu extractieren und für die h(errschaf)tl(iche)n zehend
einbringer und zehendbeschreiber jedem ins besondere die register zu
machen.
5. Die paktur zu Klosterneuburg und was dabey unbestimbt vorkömmt zu
versehen.
6. Die dekreten und andere zuschriften, theils an verschiedene berg- und
grundoberkeiten, theils an einzelne partheyen auszufertigen und so auch
7. das Jahr hindurch das zehendgefäll einzubringen.
8. Alle kirchen -, bruderschafts- , und plankenrechnungen, deren 16 sind,
sowohl zu verfassen, als in dupplo abzuschreiben, auch den rechnungs-
aufnehmungen jedesmal beyzuwohnen.
9. Alle bey der stifts oberkammer , sowohl in executio(n)is, als in abhand-
lungs-fällen vorkommende schätzungen mit dem grundschreiber oder
einem anderen oberkammer officianten vorzunehmen, selbe zu verfassen
und hierüber die relation zu machen.
[§ 9]
Zehendhandler unterhalb Kallenberg
1. Die remanenz über das untere gebirg fortzuführen, die besitzer in selben
ab- und vorzuschreiben.
2. Alljährlich nach den einlangenden beschreibungen ein neues zehendbuch
zu verfassen.
3. Hierüber die gehörige extracten an die zehendholden und die nöthigen
dekreten auszufertigen.
4. Auf der paktur Heiligenstadt sowohl als auch unter dem jahr das zehend-
gefäll einzubringen.
5. Das sammentliche oberkammer gefäll einzunehmen und abzuführen.
6. Hierüber die monatlichen extracten in dupplo zu verfassen.
[§ 10]
Contribitions einnehmer
1. Das contributionale von den im V. U. W.W . befindlichen häusern und
uiberländen auch das robatgeld zu collectiren. Hinzu
2. die schuldigkeit alljährlich sowohl in den contributionsbüchern als in den
gabenbücheln vorzuschreiben.
3. Alle resten herauszuziehen, über diese sowohl als über die belegung
individual ausweise zu verfassen.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848