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17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte
einlangende schriften in das einreichungs prothokoll nach der zeitordnung
ihrer einlangung getreül(ich) eintragen, sich der vorgelegten kanzleÿord-
nung auf das genaueste fügen, auch nach thunlichkeit und erforderniß ein
so andern von dem hofrichter ihm vorzulegende arbeiten sich willig unter-
ziehen solle.
[§ 4]
Ernst Krell
Bitwerber wird hiemit als amtsprothokollist beÿ dem hofgerichte mit einem
jährlichen gehalt von dreÿhundert gulden gegen dem angestellet, daß er sich
in allen von dem hofrichter vorzulegenden arbeiten vorzüglich aber in pol-
litischen gegenständen , rekrutierungs -, konskripzions - und konzertazions-
angelegenheiten gebrauchen lassen, das prothokoll über die vorkommende
mündliche klagen aufnehmen und überhaupt der vorgeschriebenen kanzleÿ-
ordnung sich auf das genaueste fügen solle.
[§ 5]
Leopold Kreuzer
Bitwerber wird hiemit als grundbuchsschreiber mit einem jährlichen gehalt
von zweÿhundert fünfzig gulden gegen dem angestellte, daß er sich nicht
nur beÿ dem grundbuche , sondern auch in erforderlichen falle in anderen
vorfallenden geschäften nach anordnung des herrn kanzleÿ direktors ge-
brauchen lassen und überhaupt der vorschreibung kanzleÿ ordnung sich auf
das genaueste fügen solle.
[§ 6]
Joseph Peÿerl
Bitwerber wird hiemit als unßer kanzlist beÿ dem hofgerichte mit einem
jährlichen mit einem jährlichen gehalt von einhundert fünfzig gulden ge-
gen dem angestellet, daß er sich in g ausfertigung der ihm vorzulegenden
arbeiten fleissig verhalten, die ihm auftragende konskriptions und andere
geschäfte mit aller genauigkeit verrichten und überhaupt der vorschgeschri-
benen kanzleÿ ordnung h nachleben solle.
[§ 7]
Johann Aichberger
Bitwerber wird hiemit als zweiter kanzlist beÿ dem hofgerichte mit einem
jährlichen gehalt von einhundert fünfzig gulden gegen dem angestellet, daß
er sich etc.
[§ 8]
Georg Schmid
Bitwerber wird hiemit als zehendamtschreiber mit einem jährlichen gehalt
von einhundertfünfzig gulden gegen dem angest(ellt).
g folgt gestrichen: verrichtung
h folgt gestrichen: sich
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848