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Edition
Dieser name hätte schon vor 4 jahren vermög den mit einem oberkellner
und kellermeister gleich passenden ausdruck sollen verwechselt werden mit
dem titel eines oberkammerer. bAllein dieses hätte mit dem zweÿten stifts-
kammerer, welcher die hauswirthschaft zubesorgen hat, neue verwirrung
gemacht, darum hab ich mich von der zeit an, wie in dem 14ten jahrhun-
dert (wie ein Petrus Freisinger 1346, ein Pilgrimus Würfl etc.) nach dem
Latein oberstkellerer unterschrieben. Nachdem aber der hofmeister künftig
hofrichter , sollte auch der oberstkellerer in die zukunft kanzleÿdirektor
heissen. Die renten eines oberstkellerer waren immer beträglich: was aus
den altesten urbarien zu ersehen ist, waren denselben die renten von ge-
wissen dorfschafften zugetheilet. Da aber alle grund- und dienstbücher auf
die kanzleÿ zusamengezohen worden, seind den oberkellerern vermög ihrm
beschwärlichen reisen und verschiedenen ausgaben gewisse taxen , welche
sie mit den 3 ersten beamten getheilet, zugetheilet worden unnd gleichwie
der grundtschreiber nach der alten verfassung bei jedem kauf von hundert
1 fl, so hat auch der oberkellerer bei jedem kauf was das stift gekaufet oder
verkaufet hat, von hundert ein gulden gezohen. Herr Kaspar Maÿer als
oberkellerer hat den kauf von dem gut Prinzendorf und Joseph de Londes
den kauf des wallerischen grundbuch zu Krizendorf so genossen. Mich hätte
der kauf des diwaldischen hofes samt unterthanen zu Kagran für 19.570 fl
und der ankauf der unterthanen in Grinzing , des Zehent in Gerersdorf und
Eipeltau sammt etlichen unterthanen für 77.327 fl nebst ander betroffen, ich
habe mich aber bei den umständen nicht melden wollen. Ich habe die von den
3 beamten unterschriebenen ausweisungen der jährlich gezohenen täxen
noch in händen und diese haben nebst den im jahre hindurch unterlofenen
augenscheinen und andern kommissionen bei 600 fl ertragen. Da nun die
taxen alle, wie sie immer namen haben, verrechnet werden, wurden dem
kanzleÿdirektor zum ersaz 600 fl jährlich bestimmet, welche sechshundert
gulden er viertljährig bei dem rentamt zuerheben hat oder vielmehr von
demselben ihm übergeben werden.
b am linken Rand: aus anordnung des ti(tulo) h(er)rn praelaten soll der stiftsoberkel-
lerer in die zukunft kanzleÿdirektor heissen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848