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Edition
165.
Bestallungsdekret für den Zehenthandler Joseph Peyerl von Propst
Floridus
Klosterneuburg, 1786 Dezember 30
A StAKl, K 2580, Nr. 64.
Aufbau: 3 §§ – E.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, Hs. 21/3, pag. 19: Abschrift 1787. Titel: Dekret an den zehendhandler .
[§ 1]
Nachdem bey der bisher bestandenen verfassung der beeden stiftskanz-
leyen theils die geschäfte sehr vermischt behandelt, theils auch über die
herrschaftliche gefälle keine ordentliche rechnungen geführet worden sind,
so habe ich sowohl zu beförderung der justizgeschäfte und künftig ord-
nungsmässiger behandlung der einlangenden a oder von der kanzley baus
zufertigendenb schriften, als auch zu erlangung einer genauen und richti-
gen käntniß der herrschaftlichen gefälle für nöthig befunden, die kanzley
in eine ganz neüe verfassung zu setzen, die geschäfte der beamten mehr
einförmig zu machen und zu dem ende nach der vorgelegten einleitung die
beeden zehendbücher ob und unter Kallenberg , dann das bergrechtsgefäll
von Ottakrin unter einem zehendhandler zu vereinbaren.
[§ 2]
Da ich nun an ihn, Joseph Peÿrl , das zutrauen setze, daß er dieses geschäft
mit fleiß und genauigkeit besorgen wird, so will ich denselben hiemit als
zehendhandler derzeit mit dem rang nach den pupillenraithandler benennet
und zu einem jährlichen gehalt eintausend gulden bestimmet, dagegen alle
bisher bezogene naturalien und taxen (welch letzere den herrschafftlichen
renten zu verrechnen sind) gänzlich aufgehoben haben.
[§ 3]
Wornach derselbe unter der leitung des vorsitzenden kanzleydirektors herrn
Ignaz Dauderlau (an welchen er sich in allen fällen zu verwenden und dessen
anordnungen zu befolgen hat) sein amt vom 1ten Jäner [1]787 zu handeln,
über die eingehende gefälle sein ordentliches tagbuch nach jährlich fortlau-
fenden artikeln zu führen, zu ende eines jeden jahrs die rechnung zu erlegen
und hiebey nach der vorgelegten einleitung und der zu erhalten habenden
instrukzion sich zu benehmen haben wird.
[E]
Stift Klosterneuburg , den 30ten Dezembers 1786.
Floridus , probst
a B: eingelangten
b –b B: ausgefertigten
764
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848